Urteil der Woche
Täuschender Tachostand

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Wurde der Kilometerstand eines Autos manipuliert, hat der Verkäufer – schuldig oder nicht – meist schlechte Karten.
Gebrauchtwagenkäufer suchen gezielt nach Farbe, Alter und Preis des Wunschmodells. Und prüfen den Kilometerstand. Sprengt der Tacho die 100.000-Marke, fällt bei vielen die Klappe. Verlockend für Verkäufer, am Tacho zu drehen. Doch nicht ohne Risiko, wie ein Fall der Deutschen Anwaltauskunft zeigt.
Dabei ging es um einen Gebrauchtwagen, dessen Kilometerstand im Kaufvertrag auf exakt 207.172 lautete. Nachträglich stellte sich heraus, dass der Tacho gewaltsam um 100.000 oder sogar 200.000 Kilometer zurück gedreht worden war. Der Käufer wollte sein Geld wiederhaben, der Verkäufer weigerte sich zu zahlen. Er schob den Vorbesitzern die Schuld an der Manipulation zu und berief sich auf den Gewährleistungsausschluss im Vertrag.
Das nützte ihm aber nichts, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 5 U 1385/2003). Denn der Gewährleistungsausschluss greife nur, wenn der Verkäufer keine so genannte Beschaffenheitsgarantie über die Laufleistung abgibt. Das habe er aber in diesem Fall getan: Auf Nachfrage des Käufers habe er ohne jede Einschränkung erklärt, der Tachostand stimme mit der Laufleistung überein. Der Verkäufer habe gewusst, dass der Kilometerstand für den Käufer ein "preisbestimmendes Merkmal" gewesen sei, zu dem er unmissverständliche Angaben haben wollte. Wenn er daraufhin eine Zusicherung abgebe, könne er sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Der Käufer bekam Recht, der Verkäufer musste den Wagen zurücknehmen.
Ähnlich hatte der Bundesgerichtshof (Az. BGH ZR VIII 292/1997) bereits einmal entschieden: Ein Händler hatte in den Kaufvertrag hinter den angeblichen Tachostand von 93.000 Kilometern "Fahrleistung soweit bekannt" geschrieben. Diese Einschränkung ließen die Richter nicht gelten. Begründung: Unklarheiten im Vertrag gingen zu Lasten dessen, der ihn verwendet. Der Händler musste den Wagen zurücknehmen.
Um seine Rechte beim Gebrauchtwagenkauf durchzusetzen, ist oft anwaltlicher Rat notwendig. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht einfach hier – im Internet.
Dabei ging es um einen Gebrauchtwagen, dessen Kilometerstand im Kaufvertrag auf exakt 207.172 lautete. Nachträglich stellte sich heraus, dass der Tacho gewaltsam um 100.000 oder sogar 200.000 Kilometer zurück gedreht worden war. Der Käufer wollte sein Geld wiederhaben, der Verkäufer weigerte sich zu zahlen. Er schob den Vorbesitzern die Schuld an der Manipulation zu und berief sich auf den Gewährleistungsausschluss im Vertrag.
Das nützte ihm aber nichts, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 5 U 1385/2003). Denn der Gewährleistungsausschluss greife nur, wenn der Verkäufer keine so genannte Beschaffenheitsgarantie über die Laufleistung abgibt. Das habe er aber in diesem Fall getan: Auf Nachfrage des Käufers habe er ohne jede Einschränkung erklärt, der Tachostand stimme mit der Laufleistung überein. Der Verkäufer habe gewusst, dass der Kilometerstand für den Käufer ein "preisbestimmendes Merkmal" gewesen sei, zu dem er unmissverständliche Angaben haben wollte. Wenn er daraufhin eine Zusicherung abgebe, könne er sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Der Käufer bekam Recht, der Verkäufer musste den Wagen zurücknehmen.
Ähnlich hatte der Bundesgerichtshof (Az. BGH ZR VIII 292/1997) bereits einmal entschieden: Ein Händler hatte in den Kaufvertrag hinter den angeblichen Tachostand von 93.000 Kilometern "Fahrleistung soweit bekannt" geschrieben. Diese Einschränkung ließen die Richter nicht gelten. Begründung: Unklarheiten im Vertrag gingen zu Lasten dessen, der ihn verwendet. Der Händler musste den Wagen zurücknehmen.
Um seine Rechte beim Gebrauchtwagenkauf durchzusetzen, ist oft anwaltlicher Rat notwendig. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht einfach hier – im Internet.
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