Urteil der Woche
Pluspunkt für neue Gewährleistung

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Motorschaden beim Gebrauchtwagen? Bis sechs Monate nach Kauf zahlt der Händler den Schaden.
Gebrauchtwagenkäufer kennen ein Horrorszenario: Motorschaden beim Traumwagen. Teure Reparatur, wenn nicht wirtschaftlicher Totalverlust bei älteren oder hochmotorisierten Modellen hieß das früher. Denn Händler wie Privatleute konnten die Haftung für Schäden vertraglich ausschließen – das berühmte "unter Ausschluss jeder Gewährleistung".
Doch so können sich Händler seit 2002 nicht mehr um die Verantwortung drücken. Die neue europäische Sachmängelhaftung fordert von Händlern mindestens ein Jahr Gewährleistung bei Gebrauchtwagen. Genau darum ging es beim vorliegenden Fall des Oberlandesgerichts Köln (Az. 22 U 88/2003). Eine Ventilfeder war abgerissen und hatte den Motor gekillt – einen Tag und 700 Kilometer nach dem Kauf des älteren Modells. Der gar nicht mehr so stolze Besitzer wollte den Wagen zurückgeben und forderte sein Geld zurück.
Der Händler lehnte – verständlicherweise – ab. Schließlich konnte der Käufer ihm nicht beweisen, dass der Motor bereits beim Kauf einen Vorschaden gehabt habe, der zum Desaster führte. Auch ein Gutachter konnte den Zeitpunkt für den Riss der Ventilfeder nicht bestimmen. Der Schaden sei aber nicht verschleißbedingt und untypisch. Doch das Gericht nahm den Händler in die Haftung.
Denn in den ersten sechs Monaten ab Kauf muss nicht der Kunde einen beim Kauf versteckten Mangel, sondern der Händler die Fehlerlosigkeit des Autos nachweisen. Sprich: Der Händler sollte in diesem Fall beweisen, dass die Ventilfeder beim Verkauf in Ordnung war. Weil er das natürlich nicht konnte, musste er den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Sechs Monate später hätte der Fall aber ganz anders ausgehen können: Im zweiten halben Jahr der Gewährleistung muss nämlich der Käufer den Beweis für den Mangel antreten – was in diesem Fall genauso unmöglich gewesen wäre.
Wer beim Gebrauchtwagenkauf nicht übers Ohr gehauen werden will, der braucht professionelle Unterstützung und juristische Kompetenz. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in der Nähe verbinden lassen. Oder man sucht einfach hier – im Internet.
Doch so können sich Händler seit 2002 nicht mehr um die Verantwortung drücken. Die neue europäische Sachmängelhaftung fordert von Händlern mindestens ein Jahr Gewährleistung bei Gebrauchtwagen. Genau darum ging es beim vorliegenden Fall des Oberlandesgerichts Köln (Az. 22 U 88/2003). Eine Ventilfeder war abgerissen und hatte den Motor gekillt – einen Tag und 700 Kilometer nach dem Kauf des älteren Modells. Der gar nicht mehr so stolze Besitzer wollte den Wagen zurückgeben und forderte sein Geld zurück.
Der Händler lehnte – verständlicherweise – ab. Schließlich konnte der Käufer ihm nicht beweisen, dass der Motor bereits beim Kauf einen Vorschaden gehabt habe, der zum Desaster führte. Auch ein Gutachter konnte den Zeitpunkt für den Riss der Ventilfeder nicht bestimmen. Der Schaden sei aber nicht verschleißbedingt und untypisch. Doch das Gericht nahm den Händler in die Haftung.
Denn in den ersten sechs Monaten ab Kauf muss nicht der Kunde einen beim Kauf versteckten Mangel, sondern der Händler die Fehlerlosigkeit des Autos nachweisen. Sprich: Der Händler sollte in diesem Fall beweisen, dass die Ventilfeder beim Verkauf in Ordnung war. Weil er das natürlich nicht konnte, musste er den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Sechs Monate später hätte der Fall aber ganz anders ausgehen können: Im zweiten halben Jahr der Gewährleistung muss nämlich der Käufer den Beweis für den Mangel antreten – was in diesem Fall genauso unmöglich gewesen wäre.
Wer beim Gebrauchtwagenkauf nicht übers Ohr gehauen werden will, der braucht professionelle Unterstützung und juristische Kompetenz. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in der Nähe verbinden lassen. Oder man sucht einfach hier – im Internet.
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