Mehr als zwei Millionen mal hat es 2003 im Verkehr gekracht. Unfall! Meist bleibt es beim Sachschaden, doch auch das kann jede Menge Ärger bedeuten. Vor allem wenn die Haftpflicht-Versicherung des Schuldigen mauert und das Opfer um sein gutes Recht kämpfen muss. Dazu zählen die Kosten für ein Kfz-Gutachten.

Die Kosten für einen Sachverständigen muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen, sofern kein offensichtlicher Bagatellschaden bis 1000 Euro vorliegt – zum Beispiel ein kaputter Außenspiegel oder kleiner Kratzer im Lack. Die Betonung liegt auf "offensichtlich". Im konkreten Fall ging es um eine beschädigte Stoßstange, berichtet die Deutsche Anwaltauskunft. Eigentlich eine Bagatelle, doch kann man das wissen? Der Geschädigte beauftragte einen Gutachter. Der stellte keine versteckten Schäden fest und berechnete 108 Euro. Das wollte die Versicherung nicht zahlen. Der schuldlose Autofahrer klagte.

Zu Recht, wie jetzt das Amtsgericht Dresden klar stellte (Az. 102 C 0491/2004). Es sei bekannt, dass mit einem Schaden an der Stoßstange regelmäßig auch Deformationen an der Aufhängung verbunden sein könnten. Diese Kosten seien aber für technische Laien kaum noch abschätzbar. Zudem sei auch gerichtsbekannt, dass Fachwerkstätten dazu übergingen, Kostenvoranschläge nur noch gegen Bezahlung zu erstellen.

"Dem Kläger stand es also frei, zur Ermittlung der Schadenshöhe auch einen Sachverständigen zu beauftragen", hieß es in dem Urteil. Weil es sich eben nicht eindeutig um einen offensichtlichen Bagatellschaden gehandelt habe. Die Versicherung habe diesen Schaden als erforderliche Aufwendung des Klägers zu ersetzen.

Das zeigt, dass sich Ansprüche gegen die Versicherung erfolgreich durchsetzen lassen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in der Nähe verbinden lassen. Oder man sucht einfach hier – im Internet.