Kaputte Straßen ärgern Autofahrer: Das Fahrzeug leidet, der Verschleiß nimmt zu, im schlimmsten Fall sind teure Räder ruiniert. Doch auch wenn der Straßenbautrupp endlich sein Flickwerk beginnt, kann es für den Autofahrer noch ärgerlich und teuer werden. Denn provisorische Straßen sind für Fahrwerk oder Fahrzeugboden nicht minder gefährlich.

Diese Erfahrung mußte ein Autofahrer aus Thüringen machen, von dem die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Der Mann war von einem Parkplatz auf eine im Umbau befindliche Straße gefahren und dabei mit seiner Ölwanne am Bordstein hängengeblieben. Die Folgen lassen sich ahnen: Das Öl lief unbemerkt aus, ein paar Kilometer weiter streikte der Motor. Eine teure Angelegenheit, für die der Autobesitzer die zuständige Gemeinde haftbar machen wollte. Ohne Erfolg.

In "schwierigen Verkehrslagen", zum Beispiel unbefestigten Baustellenabschnitten, sei vom Autofahrer eine "gesteigerte Aufmerksamkeit" zu erwarten, beschied ihn das Landgericht Erfurt (Az. 9 O 2203/2003). Weil der provisorische Zustand der Straße klar erkennbar war, hätte sich der Fahrer auf den "beträchtlichen Höhenunterschied" zwischen Parkplatz und Straße einstellen können. Extra Warnschilder waren deshalb nicht nötig, oder, wie es die Richter nannten, seien "objektiv nicht erforderlich" gewesen. Die Entscheidung, über den hohen Fahrbahnabsatz zu fahren, sei jedem Autofahrer selbst überlassen gewesen. In einem Satz: Der Mann war selber am Fahrzeugschaden schuld.

Mit anwaltlicher Hilfe kann man seine Chancen in einem Prozeß feststellen lassen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundesweit unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in der Nähe verbinden lassen. Oder man sucht einfach hier – im Internet.