Nicht selten können Autofahrer rechthaberisch werden, wenn es nach einem Unfall um die Schuldfrage geht. Wer ist falsch abgebogen, wie schnell wurde gefahren, was sollte das Blinkzeichen – da hat jeder seine eigene Meinung. Schlimmstenfalls landet die Sache vor Gericht. Wohl dem, der dann anwaltliche Hilfe über seine Rechtsschutzversicherung bekommt. Doch gilt der Rechtsschutz nicht schon vorher?

Natürlich auch dann, betonen die Experten der Deutschen Anwaltauskunft. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten auch schon dann, wenn eine Anzeige geschrieben worden ist. Also im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens. So wie im vorliegenden Fall eines Taxifahrers aus Köln. Der wurde angezeigt, weil er einen Unfall durch einen unzulässigen Fahrstreifenwechsel verursacht haben sollte. Das bestritt der Fahrer und fürchtete bei einer Verurteilung um seine Existenz. Deshalb beauftragte er einen Anwalt. Der erreichte eine Einstellung des Verfahrens, der Taxifahrer wurde nicht verurteilt. Doch seine Rechtsschutzversicherung weigerte sich, die Anwaltskosten zu übernehmen.

Zu Unrecht, urteilte das Amtsgericht Köln (Az. 261 C 231/2004). Mit der Unfallanzeige durch die Polizei hätten die Ermittlungen begonnen, ab diesem Zeitpunkt bestand Anspruch auf einen Anwalt. "Es liegt im Interesse jedes Betroffenen oder Beschuldigten, wenn sein Verteidiger in einem möglichst frühen Stadium versucht, das Verfahren einem Ende zuzuführen und dadurch den Erlaß eines Bußgeldbescheides oder einer Anklage zu vermeiden", hieß es in dem Urteil. Die Rechtsschutzversicherung mußte zahlen.

Und die Moral von der Geschichte? Mit einem Juristen an der Seite kommt man in Verkehrsstreitigkeiten weiter. Und das Kostenrisiko läßt sich sogar versichern. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundesweit unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in der Nähe verbinden lassen. Oder man sucht einfach hier – im Internet.