Wenn am Neuwagen etwas nicht so funktioniert, wie es funktionieren sollte, dann beklagt man sich bei seinem Händler. Denn der hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung. Wer aus Bequemlichkeit oder gedankenlos einfach eine andere Werkstatt am Neuwagen fummeln läßt, kann nicht mit Erstattung der Kosten rechnen.

Das hatte der Käufer eines EU-Importwagens versucht und war damit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Bitter für den Seat-Fahrer, dessen Arosa acht Monate nach dem Kauf einen Motorschaden erlitt. Einen neuen Motor für rund 2500 Euro ließ der Autobesitzer von einer Seat-Vertragswerkstatt einbauen – ohne dem Autoverkäufer die Chance zur Reparatur zu geben.

Das war falsch, urteilte der BGH (Az. VIII ZR 100/2004) und wies die Klage auf Erstattung der Reparaturkosten zurück. Schadenersatz steht einem in solchen Fällen nur zu, wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt wurde. Weil das versäumt wurde, müsse der Autohändler die Reparaturkosten der anderen Werkstatt nicht übernehmen.

Das Gesetz räume dem Käufer keinen sogenannten Aufwendungsersatzanspruch im Falle der Selbstbeseitigung von Mängeln ein. Schließlich werde dadurch dem Verkäufer auch jede Möglichkeit zur Untersuchung und Beweissicherung genommen, wenn er nach erfolgter Fremdreparatur vor vollendete Tatsachen gestellt würde, schrieben die Richter.

Ähnlich urteilten Gerichte, wenn es um Kaufpreisminderung von Neuwagen geht. In jedem Fall hat der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung. Erst wenn Nachbesserungsversuche nicht mehr zumutbar seien oder der Händler diese ablehne, sei eine Wandlung oder Kaufpreisminderung statthaft (zum Beispiel Amtsgericht Celle, Az. 11 C 1050/1999).

Nachbesserung beim Neuwagen – aber wie oft, wie lange, wie aufwendig darf das sein? Dazu gibt es keine pauschale Antwort, da braucht es anwaltlichen Rat. Den gibt es bei der Deutschen Anwaltauskunft. Bundeseinheitlich kann man sich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in der Nähe verbinden lassen. Oder suchen Sie hier – im Internet.