Urteil der Woche
Was ist wirklich neu?

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Ein Neuwagen muß fabrikneu sein, sagen Kölner Richter – und sind gespannt auf das Urteil des Bundesgerichtshofs.
Neuwagen oder fabrikneu, das hat den Bundesgerichtshof (BGH) schon mehrfach beschäftigt. Nur kurz zur Erinnerung: fabrikneu bedeutet weniger als zwölf Monate Standzeit und unveränderte Produktion des Modells. Als Neuwagen gelten auch unbenutzte Fahrzeuge, bei denen es bereits einen Modellwechsel gab oder die als Tageszulassung sogar schon eine Eintragung im Brief haben.
Doch Juristen der verschiedenen Gerichte urteilen nicht immer gleich, wie ein weiterer Neuwagen-Fall zeigt, von dem die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Geklagt hatte ein Smart-Käufer, der im Juni 2002 ein im Februar produziertes Modell beim Händler kaufte. Sein Smart hatte einen 22-Liter-Tank, der just in dieser Produktionszeit durch ein 33-Liter-Modell ersetzt wurde. Der Käufer fühlte sich durch den Begriff "Neuwagen" getäuscht, weil er ein altes Modell bekommen hatte und wollte den Smart zurückgeben.
Der Händler weigerte sich – und wurde deshalb vom Oberlandesgericht Köln (Az. 22 U 180/2004) zur Rücknahme verurteilt. Wenn jemand ein Auto als "Neuwagen" verkaufe, liege darin die Zusicherung, daß es sich um ein "fabrikneues" Fahrzeug handele, urteilten die Richter – und gingen damit weiter als der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung. Nur ein unverändert weitergebautes Modell ohne wesentliche Änderungen sei fabrikneu, sagten die Kölner. Das haben zwar auch schon die Karlsruher Kollegen entschieden, aber nicht fabrikneu mit Neuwagen gleichgesetzt. Konsequenz: Der BGH kriegt wieder Arbeit.
Der Käufer kann seinen Smart also zurückgeben, aber nicht den Kaufpreis in voller Höhe verlangen. Für die Nutzung des Autos wird eine Entschädigung abgezogen, die in diesem Fall mit 0,5 Prozent des Brutto-Kaufpreises je gefahrener 1000 Kilometer berechnet wurde. Für 2000 Kilometer auf dem Tacho wurde also ein Prozent vom Preis abgezogen.
Was ist ein Neuwagen und was hat der Händler beim Verkauf behauptet? Die Deutsche Anwaltauskunft rät zu besonderer Vorsicht beim Autokauf. Wer am Ende Recht bekommt, entscheidet sich nicht zuletzt durch einen versierten Juristen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.
Doch Juristen der verschiedenen Gerichte urteilen nicht immer gleich, wie ein weiterer Neuwagen-Fall zeigt, von dem die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Geklagt hatte ein Smart-Käufer, der im Juni 2002 ein im Februar produziertes Modell beim Händler kaufte. Sein Smart hatte einen 22-Liter-Tank, der just in dieser Produktionszeit durch ein 33-Liter-Modell ersetzt wurde. Der Käufer fühlte sich durch den Begriff "Neuwagen" getäuscht, weil er ein altes Modell bekommen hatte und wollte den Smart zurückgeben.
Der Händler weigerte sich – und wurde deshalb vom Oberlandesgericht Köln (Az. 22 U 180/2004) zur Rücknahme verurteilt. Wenn jemand ein Auto als "Neuwagen" verkaufe, liege darin die Zusicherung, daß es sich um ein "fabrikneues" Fahrzeug handele, urteilten die Richter – und gingen damit weiter als der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung. Nur ein unverändert weitergebautes Modell ohne wesentliche Änderungen sei fabrikneu, sagten die Kölner. Das haben zwar auch schon die Karlsruher Kollegen entschieden, aber nicht fabrikneu mit Neuwagen gleichgesetzt. Konsequenz: Der BGH kriegt wieder Arbeit.
Der Käufer kann seinen Smart also zurückgeben, aber nicht den Kaufpreis in voller Höhe verlangen. Für die Nutzung des Autos wird eine Entschädigung abgezogen, die in diesem Fall mit 0,5 Prozent des Brutto-Kaufpreises je gefahrener 1000 Kilometer berechnet wurde. Für 2000 Kilometer auf dem Tacho wurde also ein Prozent vom Preis abgezogen.
Was ist ein Neuwagen und was hat der Händler beim Verkauf behauptet? Die Deutsche Anwaltauskunft rät zu besonderer Vorsicht beim Autokauf. Wer am Ende Recht bekommt, entscheidet sich nicht zuletzt durch einen versierten Juristen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder direkt mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.
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