Am liebsten machen Richter und Staatsanwälte kurzen Prozeß. Denn nur wenn Tat und Strafe relativ dicht beieinander liegen, verspricht das einen "erzieherischen Zweck" beim Täter. Anders gesagt: Wer zu lange auf sein Urteil warten muß, hat sein Fehlverhalten längst vergessen.

Nur ein vorläufig entzogener Führerschein, der gerät natürlich nicht so schnell in Vergessenheit. Vorläufig bedeutet nämlich bis zur Rechtskraft eines Urteils. Schleppt sich der Prozeß dahin, darf nicht gefahren werden, obwohl ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist bis zur Wiedererteilung vielleicht kürzer ausfallen würde als die vorläufige Entziehung. Genau darum ging es in einem Fall aus Karlsruhe, von dem die Verkehrsanwälte aktuell berichten.

Weil sein Führerschein 16 Monate bei Gericht lag, beschwerte sich ein 48jähriger Autofahrer, der im September 2003 mit 2,13 Promille am Steuer erwischt worden war. Die Polizei hatte seinerzeit die Fahrerlaubnis vorläufig kassiert, die Ermittlungen waren nach zwei Monaten abgeschlossen. Doch dann zog sich der Prozess in die Länge und dauerte ohne Abschluß-Urteil auch nach 16 Monaten noch an.

Das ist kein faires Verfahren, monierte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 2 Ws 15/2005). Wenn der Führerschein einbehalten wird, muß die Justiz das Verfahren rasch zu Ende bringen, forderten die Richter. Schließlich gebiete sogar die Europäische Menschenrechtskommission eine "angemessene Beschleunigung" des Prozesses. Deshalb gab der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe der Beschwerde gegen die bestehende vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis statt und dem Angeklagten seinen Führerschein zurück. Vorläufig, denn abgeschlossen ist das Verfahren damit nicht.

Im Gegenteil, dem Angeklagten wird vermutlich der Führerschein bald wieder entzogen. Denn das Verkehrsgericht hatte den Mann bereits zu 2000 Euro Geldstrafe und Führerscheinentzug verdonnert. Weil das Urteil aber noch nichts rechtskräftig vom Oberlandesgericht in letzter Instanz entschieden worden ist, gilt der Mann vorerst noch als unbestraft – und darf vorläufig weiterfahren.

Strafe muß sein, aber wie viel ist Ansichtssache. Oder wie Juristen sagen: "Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand." Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht einen guten Anwalt. Der findet sich bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) oder im Internet.