Wenn auf der Straße etwas liegt und ein Autofahrer drüber scheppert, gibt es nicht selten Schäden am schönen Blech. Weil das ebenfalls gar nicht so selten teuer wird, suchen die Fahrer dann gern einen Schuldigen. Zum Beispiel die Stadt oder Gemeinde, weil auf der Straße lag, was dort nicht liegen darf.

"Verkehrssicherungspflicht" heißt das im Amtsdeutsch und mahnt die Kommunen, für saubere Straßen zu sorgen. Aber wenn der Sturm einen gesunden Baum umbläst oder das Glatteis schneller als der Räumdienst kommt, dann sind die Gemeinden aus dem Schneider, sprich aus der Haftung. Die wieder größer wird, wenn die Gemeinde an der Straße arbeitet, zum Beispiel Rasen mäht wie der Fall zeigt, von dem die Verkehrsanwälte berichten.

In Frankfurt war ein Seitenstreifen gemäht worden, Grasreste waren auf die Straße gefallen. Eine Autofahrerin war auf dem feuchten Gras ins Schleudern gekommen und gegen einen Baum geprallt. Sie forderte Schadenersatz, weil die Straße verschmutzt worden war und kein Hinweisschild sie vor dieser Gefahr gewarnt hatte.

Doch das erkannte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az.15 U 132/2004) nicht an. Grünschnitt sei ein "allgemeines Risiko", das jeder Fahrer selbst zu tragen habe. Deshalb bestehe auch kein hinreichender Anlaß, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, also Schilder aufzustellen. Etwas anders hatte das Landgericht Frankfurt/Oder entschieden, als es um aufgeschleuderten Steinschlag bei Straßen-Mäharbeiten ging. Obwohl Warnschilder aufgestellt worden waren, mußte die Gemeinde den Steinschlag an der Autoscheibe eines Fahrers bezahlen.

Ein klitzekleiner Unterschied entscheidet manchmal über Haftung oder nicht. In diesem Beispiel muß der Autofahrer also mit rutschigem Gras rechnen, mit Steinschlag nicht. Wie die Aussichten in einem Prozeß stehen, kann im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.

Sie suchen ein spezielles Urteil, weil Sie beim Autokauf übers Ohr gehauen wurden? Weil die Ampel zu schnell auf Rot sprang? Weil die Versicherung nicht zahlen will? Dann stöbern Sie doch mal in unserer Urteilsdatenbank nach dem passenden Aktenzeichen!