Urteil der Woche
Das Alter spielt keine Rolle

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Nach einem Unfall muß es auch bei älteren Fahrzeugen eine Ausfallentschädigung geben, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Auch Besitzer älterer Autos haben bei einem unfallbedingten Ausfall Anspruch auf "Nutzungsausfallentschädigung". Dabei ist es egal, wie lange das Fahrzeug außer Betrieb war – und die Höhe der Entschädigung ist nicht durch den aktuellen Zeitwert begrenzt. Von diesem Urteil des Bundesgerichtshofs berichten die Verkehrsanwälte (25. Januar, Az. VI ZR 112/04).
Im vorliegenden Fall wurde ein rund zehn Jahre altes Auto mit 160.000 Kilometern auf der Uhr bei einem Unfall mit einem niederländischen Lkw schwer beschädigt. Die Reparaturkosten wurden auf 2800 Euro geschätzt, der Wiederbeschaffungswert lag nur knapp darüber. Der Fahrer war knapp bei Kasse und konnte die Reparatur nicht vorfinanzieren – also stand das Auto 130 Tage unangemeldet in der Garage.
Über die "Grüne Karte" wurden dem Halter nur 601,28 Euro anerkannt (14 Tage à 42,95 Euro). Das Landgericht hat ihm weitere 2058 Euro zugesprochen, das Oberlandesgericht (OLG) hat die Entschädigung nochmals erhöht und den gesamten Ausfallzeitraum von 130 Tagen anerkannt. Daraufhin gab es ein Veto vom "Büro Grüne Karte": Das Urteil führe zu "absurden und wirtschaftlich unvertretbaren Ergebnissen", so die Begründung. Das hat der Bundesgerichtshof schließlich anders gesehen. Er hat die Schadenssätze des OLG gebilligt und die lange Verfahrenszeit des Regulierungsbüros gerügt.
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Im vorliegenden Fall wurde ein rund zehn Jahre altes Auto mit 160.000 Kilometern auf der Uhr bei einem Unfall mit einem niederländischen Lkw schwer beschädigt. Die Reparaturkosten wurden auf 2800 Euro geschätzt, der Wiederbeschaffungswert lag nur knapp darüber. Der Fahrer war knapp bei Kasse und konnte die Reparatur nicht vorfinanzieren – also stand das Auto 130 Tage unangemeldet in der Garage.
Über die "Grüne Karte" wurden dem Halter nur 601,28 Euro anerkannt (14 Tage à 42,95 Euro). Das Landgericht hat ihm weitere 2058 Euro zugesprochen, das Oberlandesgericht (OLG) hat die Entschädigung nochmals erhöht und den gesamten Ausfallzeitraum von 130 Tagen anerkannt. Daraufhin gab es ein Veto vom "Büro Grüne Karte": Das Urteil führe zu "absurden und wirtschaftlich unvertretbaren Ergebnissen", so die Begründung. Das hat der Bundesgerichtshof schließlich anders gesehen. Er hat die Schadenssätze des OLG gebilligt und die lange Verfahrenszeit des Regulierungsbüros gerügt.
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