Urteil der Woche
Katzenjammer zwecklos

—
Niemand muß übervorsichtig fahren, nur um rechtzeitig einer Katze oder anderen freilaufenden Haustieren ausweichen zu können.
Autofahrer müssen in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, nur um den Zusammenstoß mit einem plötzlich auftauchenden Haustier zu vermeiden. So lautet ein Urteil des Amtsgerichts München, von dem die Verkehrsanwälte berichten (6. Juni 2005, Az. 331 C 7937/05).
Eine Autofahrerin fuhr in der Tempo-30-Zone eines Wohngebietes, als eine Katze die Straße überqueren wollte. Das Tier wurde angefahren, und sein Besitzer forderte von der Fahrerin 1100 Euro Tierarztkosten. Begründung: Sie sei zu schnell und generell nicht aufmerksam genug gefahren. Die Beklagte wiederum meinte, der Unfall sei für sie unabwendbar gewesen, da die Katze kurz vor ihrem Auto zwischen parkenden Fahrzeugen plötzlich herauslief.
Das Gericht gab der Fahrerin recht. Der Unfall sei tatsächlich unabwendbar gewesen: Kein Autofahrer könne auf öffentlichen Straßen so fahren, daß ein Zusammenstoß mit einer plötzlich auftauchenden Katze oder einem anderen freilaufenden Haustier generell vermieden werden kann. Eine Sorgfaltspflichtverletzung liege also nicht vor.
Sie suchen ein spezielles Urteil, weil Sie beim Autokauf übers Ohr gehauen wurden? Weil die Ampel zu schnell auf Rot sprang? Weil die Versicherung nicht zahlen will? Mehr dazu in der Urteilsdatenbank von autobild.de.
Eine Autofahrerin fuhr in der Tempo-30-Zone eines Wohngebietes, als eine Katze die Straße überqueren wollte. Das Tier wurde angefahren, und sein Besitzer forderte von der Fahrerin 1100 Euro Tierarztkosten. Begründung: Sie sei zu schnell und generell nicht aufmerksam genug gefahren. Die Beklagte wiederum meinte, der Unfall sei für sie unabwendbar gewesen, da die Katze kurz vor ihrem Auto zwischen parkenden Fahrzeugen plötzlich herauslief.
Das Gericht gab der Fahrerin recht. Der Unfall sei tatsächlich unabwendbar gewesen: Kein Autofahrer könne auf öffentlichen Straßen so fahren, daß ein Zusammenstoß mit einer plötzlich auftauchenden Katze oder einem anderen freilaufenden Haustier generell vermieden werden kann. Eine Sorgfaltspflichtverletzung liege also nicht vor.
Sie suchen ein spezielles Urteil, weil Sie beim Autokauf übers Ohr gehauen wurden? Weil die Ampel zu schnell auf Rot sprang? Weil die Versicherung nicht zahlen will? Mehr dazu in der Urteilsdatenbank von autobild.de.
Service-Links