Wer im Dunkeln ohne fest installiertes Licht Fahrrad fährt, haftet für Unfallschäden. Auch an der Jacke befestigte Batterielampen reichen nicht aus, berichten die Verkehrsanwälte (Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az. 24 U 201/03).

Im vorliegenden Urteil hatte das Radeln ohne Licht schwerwiegende Folgen: Eine Autofahrerin fuhr mit ihrer Mutter auf dem Beifahrersitz in der Dämmerung auf einer gerade verlaufenden Landstraße. Plötzlich tauchten aus dem Dunkeln zwei Radrennfahrer auf der rechten Fahrbahnseite auf. Die Frau versuchte, die Radfahrer zu überholen, kam dabei ins Schleudern und raste in ein entgegenkommendes Fahrzeug.

Beim Frontalaufprall wurde die Beifahrerin im Auto getötet, die Fahrerin verletzt. Sie war der Ansicht, daß sie durch die fehlende Beleuchtung der Radfahrer zu dem ruckartigen Ausweichmanöver gezwungen wurde und verlangte Schadensersatz. Die Radler allerdings versicherten, an ihren Jacken Batterieleuchten befestigt zu haben.

Das Oberlandesgericht gab der Frau Recht. Daß die Radfahrer Batterielampen benutzt hätten, sei zweifelhaft – denn nach ihren Angaben sei es zum Unfallzeitpunkt "noch nicht ganz dunkel" gewesen. Außerdem könne eine Leuchte am flexiblen Material der Jacke durch Bewegung auch ganz woanders hinstrahlen. Ohnehin seien Batterielampen laut Straßenverkehrsordnung nicht ausreichend.

Ein zu spätes Erkennen sei eine typische Folge von fehlender Beleuchtung, schlossen die Richter. Auch die Reaktion der Autofahrerin sei typisch für eine solche Situation, deshalb liege das schwerwiegende Verschulden an dem Unfall bei den Radfahrern. Allerdings trug die Frau ein Mitverschulden von 40 Prozent. Grund: Vom Auto geht prinzipiell eine "allgemeine Betriebsgefahr" aus.

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Von

Michael Voß