Urteil der Woche
Tankstellenrabatt

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Unachtsames Rückwärtsfahren kostet 50 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Auf dem Gelände einer Tankstelle wird's aber günstiger.
Wer beim Rückwärtsfahren auf einem Tankstellengelände einen Crash verursacht, verstößt nicht gegen die verschärfte Sorgfaltspflicht, berichten die Verkehrsanwälte. Deshalb wird auch nicht die komplette Strafe fällig, die beim Unfall im fließenden Verkehr vorgesehen ist – so lautet ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 9. Juli 2005 (Az.: 901 Owi-218 Js 19469/05).
Im konkreten Fall hat eine Autofahrerin nach dem Tanken ihren Wagen zurückgesetzt, um an dem Fahrzeug vor ihr vorbeizukommen. Dabei erwischte sie mit dem Heck ihren Hintermann und wurde zur Kasse gebeten: Die übliche Strafe für "unachtsames Rückwärtsfahren" liegt bei 50 Euro und zwei Punkten in Flensburg.
Dagegen wehrte sie sich vor dem Amtsgericht Frankfurt. Die Richter stellten klar, daß auf dem Gelände einer Tankstelle keine "verschärfte Sorgfaltspflicht" besteht. Die gelte nur im fließenden Verkehr, der wegen seiner Schnelligkeit erhöhte Aufmerksamkeit erfordere. Beim Rangieren auf einer Tankstelle sei das nicht nötig, lautete das Urteil – deshalb kam die Autofahrerin mit 35 Euro Bußgeld und punktefrei davon.
Sie suchen ein spezielles Urteil, weil Sie beim Autokauf übers Ohr gehauen wurden? Weil die Ampel zu schnell auf Rot sprang? Weil die Versicherung nicht zahlen will? Mehr dazu in der Urteilsdatenbank von autobild.de.
Im konkreten Fall hat eine Autofahrerin nach dem Tanken ihren Wagen zurückgesetzt, um an dem Fahrzeug vor ihr vorbeizukommen. Dabei erwischte sie mit dem Heck ihren Hintermann und wurde zur Kasse gebeten: Die übliche Strafe für "unachtsames Rückwärtsfahren" liegt bei 50 Euro und zwei Punkten in Flensburg.
Dagegen wehrte sie sich vor dem Amtsgericht Frankfurt. Die Richter stellten klar, daß auf dem Gelände einer Tankstelle keine "verschärfte Sorgfaltspflicht" besteht. Die gelte nur im fließenden Verkehr, der wegen seiner Schnelligkeit erhöhte Aufmerksamkeit erfordere. Beim Rangieren auf einer Tankstelle sei das nicht nötig, lautete das Urteil – deshalb kam die Autofahrerin mit 35 Euro Bußgeld und punktefrei davon.
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