Urteil der Woche
Beute im Briefkasten

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Wer einen Autoschlüssel in den Briefkasten seiner Werkstatt wirft, ist selbst schuld – denn die Kasko muß bei Diebstahl nicht zahlen.
"Werfen Sie einfach ihren Schlüssel in den Briefkasten." Das Angebot der Werkstatt klang komfortabel, doch am nächsten Morgen war das Auto verschwunden. Dreist geklaut, und die Versicherung will nicht zahlen. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Celle am 9. Juni 2005 (Az. 8 U 182/04).
Der Kläger hatte sein Auto guten Gewissens auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt, berichten die Verkehrsanwälte. Es sollte am nächsten Tag repariert werden, deshalb landete der Schlüssel wie verabredet im Außenbriefkasten. Das war im wahrsten Sinne ein grober Fehler, denn damit hat der Besitzer "grob fahrlässig" gehandelt, entschied das Gericht. Das Werkstattgelände sei frei befahrbar und gut zu beobachten gewesen, außerdem hing der Briefkasten in unmittelbarer Nähe des Wagens.
Leichte Beute also für einen Autodieb, meinten die Richter und gaben der Kaskoversicherung recht, die sich geweigert hatte, den Schaden zu bezahlen. Egal, ob die Werkstatt bislang nur gute Erfahrungen mit ihrem Annahme-System gemacht hat – der Kläger hatte "selbst den Sicherheitsstandard zu überprüfen", heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Und dabei hätte er ohne Schwierigkeiten feststellen können, daß die Sache viel zu riskant war.
Sie suchen ein spezielles Urteil, weil Sie beim Autokauf übers Ohr gehauen wurden? Weil die Ampel zu schnell auf Rot sprang? Weil die Versicherung nicht zahlen will? Mehr dazu in der Urteilsdatenbank von autobild.de.
Der Kläger hatte sein Auto guten Gewissens auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt, berichten die Verkehrsanwälte. Es sollte am nächsten Tag repariert werden, deshalb landete der Schlüssel wie verabredet im Außenbriefkasten. Das war im wahrsten Sinne ein grober Fehler, denn damit hat der Besitzer "grob fahrlässig" gehandelt, entschied das Gericht. Das Werkstattgelände sei frei befahrbar und gut zu beobachten gewesen, außerdem hing der Briefkasten in unmittelbarer Nähe des Wagens.
Leichte Beute also für einen Autodieb, meinten die Richter und gaben der Kaskoversicherung recht, die sich geweigert hatte, den Schaden zu bezahlen. Egal, ob die Werkstatt bislang nur gute Erfahrungen mit ihrem Annahme-System gemacht hat – der Kläger hatte "selbst den Sicherheitsstandard zu überprüfen", heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Und dabei hätte er ohne Schwierigkeiten feststellen können, daß die Sache viel zu riskant war.
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