"Ich bremse auch für Eichhörnchen" – das ist zwar lieb gemeint, kann aber mächtig Ärger einbringen, berichten die Verkehrsanwälte. "Wer für ein Kleintier bremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, haftet für den Schaden mit", hat das saarländische Oberlandesgericht in einem besonders tierischen Fall entschieden (Az. 3 U 26/02).

Ein Autofahrer trat bei Tempo 70 kräftig in die Bremse, weil ein Eichhörnchen über die Straße hoppelte. Um einen Auffahrunfall zu verhindern, mußte der nachfolgende Motorradfahrer ebenfalls stark bremsen. Er kam ins Schlingern, rutschte über die Fahrbahn gegen das Heck des Vordermanns und prallte danach gegen die Leitplanke. Dabei wurde er schwer verletzt.

Das Oberlandesgericht wies zwei Drittel der Schuld an den beklagten Autofahrer und ein Drittel an den Biker. Begründung: Der Beklagte habe sich "nicht wie ein Idealfahrer verhalten", als er für das Eichhörnchen abgebremst hat. Das Tier hätte überfahren werden sollen, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen, meinten die Richter. Trotzdem sahen sie auch in dem mißglückten Bremsvorgang des Motorradfahrers einen Fahrfehler – deshalb mußte er eine Teilschuld tragen.

Sie suchen ein spezielles Urteil, weil Sie beim Autokauf übers Ohr gehauen wurden? Weil die Ampel zu schnell auf Rot sprang? Weil die Versicherung nicht zahlen will? Mehr dazu in der Urteilsdatenbank von autobild.de.

Von

Michael Voß