Gefängnis plus Führerscheinentzug

Der "Karlsruher Autobahnraser" Rolf F. muss ohne Bewährung ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter. Genauso lange wird dem 34-Jährigen zusätzlich nach seiner Haftentlassung der Führerschein entzogen.

Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den DaimlerChrysler-Ingenieur wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Richterin Brigitte Hecking sah es als erwiesen an, dass "Turbo-Rolf", so sein Spitzname, im vergangenen Juli durch Raserei und Drängelei auf der A 5 bei Karlsruhe den Unfall verursacht hatte, bei dem eine 21-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter ums Leben kamen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch und kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Der Verurteilte bestreitet nach wie vor, mit dem Unfall etwas zu tun zu haben. Indizien und Zeugenaussagen hätten jedoch eindeutig gegen ihn gesprochen, so das Gericht.

Beim ADAC stößt die Entscheidung auf Zustimmung: Chefjurist Eckhart Jung sagte in München, wenn jemand mit haarsträubendem rowdyhaften Fahrverhalten einen Unfall mit zwei Toten verursache, "ist gegen ein solches Urteil sicherlich nichts einzuwenden". So sieht es auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD): "Tödliche Raserei ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Verbrechen und so muss diese Straftat auch geahndet werden", sagt René Waßmer, VCD-Bundesgeschäftsführer.

Urteil zur Abschreckung geeignet?

Auch DaimlerChrysler reagierte prompt: "Wir werden unverzüglich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Wege leiten", sagte eine Sprecherin in Stuttgart. Der Fahrer habe mit seinem Verhalten gegen interne Regeln des Unternehmens verstoßen. Alles in allem eine gerechte Strafe? "Der Angeklagte musste verurteilt werden. Darüber gibt es keine Diskussion", sagt Swen Walentowski, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Aber, schränkt er ein: "Man muss unter rechtlichen Gesichtspunkten darüber nachdenken, ob die Relation bei dem Urteil tatsächlich gewahrt worden ist."

Denn, so Walentowski weiter: "Vor Gericht geht es nicht um öffentliche Meinungen und das nachvollziehbare Entsetzen. Es darf allein um die individuelle Vorwerfbarkeit einer Tat, hier des Drängelns, und um die Vorhersehbarkeit der Tatfolgen, hier der tödliche Unfall, gehen. Drängelei ist ein bekanntes Phänomen und sehr ärgerlich. Doch meistens passiert nichts. Die Frage ist, ob hier der Täter mit den Folgen seines Tuns hat rechnen können. Man muss sich darüber klar sein, dass z.B. nach Alkoholunfällen selbst mit Todesfolge im allgemeinen Bewährungsstrafen verhängt werden. Daher scheint diese Entscheidung als zu hoch."

Fraglich ist seiner Ansicht nach auch, ob das Urteil tatsächlich zur Abschreckung geeignet ist. "Die Erfahrung zeigt, dass selbst harte Strafen nicht davon abhalten, den gleichen Fehler wieder zu machen. In den 60er Jahren war beispielsweise der Versuch unternommen worden, Alkoholfahrten mit Haftstrafen zu belegen. Dies wurde wieder abgeschafft, weil nicht wenige Fahrer betrunken unterwegs waren und die Etappen in unverhältnismäßiger Weise kriminalisiert wurden."