Urteil zum Handy am Steuer
Start-Stopp für freies Telefonieren

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Ist der Motor aus, darf man am Steuer telefonieren. Das gilt auch mit einer Start-Stopp-Automatik, entschied das OLG Hamm aktuell.
(dpa) Wer einen Wagen mit einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Das Handy-Verbot am Lenkrad gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei, teilte das Gericht heute (28. OKtober 2014) mit. Dabei komme es nicht darauf an, ob zum erneuten Start des Wagens die Zündvorrichtung oder das Gaspedal betätigt werden müsse. Das Handy müsse aber vor dem Start des Motors weggelegt werden, betonte ein Gerichtssprecher. Der betroffene Autofahrer war vom Amtsgericht Dortmund zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung hob das OLG auf. Der Beschluss (Az.: 1 RBs1/14) ist rechtskräftig.
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