(rtr/jk) Millionen Berufstätige in Deutschland atmen auf: Die gekürzte Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht (BVergG) in Karlsruhe kippte am Dienstag, 9. Dezember 2008, die Härtefallregelung, die seit 2007 die alte Pauschale ab dem ersten Kilometer ersetzt hatte. Berufspendler können damit rückwirkend ab dem ersten Januar 2007 wieder alle Kilometer auf dem Weg zur Arbeit mit 30 Cent beim Finanzamt geltend machen. Die Bundesregierung kündigte an, sie werde schnell mit den Rückzahlungen beginnen und die Steuerausfälle nicht an anderer Stelle gegenfinanzieren. Die Entscheidung wirke damit wie ein zusätzlicher Kaufimpuls für die Verbraucher. Eine Neuregelung werde es ab 2010 geben. Bis dahin gelte die alte Pauschale, kündigte das Finanzministerium an.

BVergG: Bisherige "Härtefallregelung" verstößt gegen das Grundgesetz

Die Richter bemängelten, es fehle eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung, die mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar sei. Sie sah vor, dass das Kilometergeld erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden konnte. Der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Vosskuhle, sagte, die von der Regierung als Grund für die Neuregelung vorgebrachte Haushaltssanierung reiche für die Kürzung und damit die Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern nicht aus. "Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Form wieder einzuführen", betonte Vosskuhle. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärte, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage werde die Regierung keine Maßnahmen ergreifen, um die durch das Urteil drohenden Steuerausfälle in Höhe von 7,5 Milliarden Euro in den Jahren 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen.

Steinbrück verspricht sofortige Rückzahlungen

Steinbrück sicherte betroffenen Pendlern zu, schon in den Monaten Januar bis März 2009 Rückzahlungen von bis zu drei Milliarden Euro aus den Jahren 2007 und 2008 zukommen zu lassen, die sich aus dem Urteil ergeben. 2009 gelte auch weiter noch die alte Regelung ab Kilometer eins. Für 2010 werde dann eine generelle Neuregelung der Pendlerpauschale angepeilt.