Wechseln - oder nicht?

Muß die Bordapotheke nun ausgewechselt werden oder nicht? Viele unserer Leser sind verwirrt. Und das nur, weil ein paar Teile des Inhalts des Verbandkastens neu definiert wurden (1998). Um es hier noch einmal klipp und klar zu sagen: Es gibt vorerst keine Pflicht, das alte Erste-Hilfe-Päckchen gegen ein neues zu wechseln. Auch wenn karitative Verbände oft das Gegenteil behaupten.

Richtig ist: Die DIN 13164, die den Inhalt des Verbandkastens festlegt, wurde 1998 ge- geändert, den Erkenntnissen der modernen Notfallmedizin angepaßt. Die alte Bundesregierung versäumte aber, auch den entsprechenden Paragraphen 35 h in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu ändern. Im Gesetz steht heute noch die alte DIN. Und somit dürfen sowohl die alte Bordapotheke (mit großem Dreiecktuch, Ölkreide, Sicherheitsnadeln) als auch die neue (ohne diese Teile, dafür mit Rettungsdecke und fünf zusätzlichen Wundschnellverbänden) benutzt werden. Bei einer Neuanschaffung sollten Sie aber darauf achten, daß der Inhalt schon der neuen DIN entspricht. Auch wenn kein Zwang zum Wechseln auf die neue Apotheke besteht, sollten Sie mal wieder in ihre alte schauen. Viele Autofahrer fahren uralten Verbandmüll spazieren. Denn bestimmte Teile im Verbandkasten haben ein Verfallsdatum - genau wie Medikamente.

Vorsicht, Verfallsdatum!

Nach fünf Jahren müssen Materialien, die mit offenen Wunden in Kontakt kommen, ausgewechselt werden. Dazu gehören Verbandpäckchen und -tücher, Kompressen und Wundpflaster. Schere, Heftpflaster, Mullbinden, Dreiecktücher und Gummihandschuhe dürfen dagegen länger an Bord bleiben. Wer das Verfallsdatum ignoriert oder ohne Kasten fährt, zahlt bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 10 bis 20 Mark. Viel übler: Kommt es durch altes, schmutziges Verbandmaterial beim Unfallopfer zu Komplikationen, kann der Helfer später zu Schmerzensgeld verdonnert werden. Also: rechtzeitig kontrollieren.

Bei einigen Herstellern sind Teile mit und ohne Verfallsdatum sogar getrennt verpackt. In Apotheken und Kaufhäusern gibt es spezielle Austauschpackungen, um abgelaufene Bestandteile zu ersetzen. Achtung: Solche Sets und Einzelteile sind oft unverhältnismäßig teuer. Allein die Rettungsdecke kostet in vielen Apotheken zwischen 10 und 15 Mark. Und ein kompletter Kasten liegt dort oft bei 50 Mark. Preise, die von den großen Automobilclubs locker unterboten werden. So verkauft der ACE Mitgliedern den neuen Kasten für 19,50 Mark, bei ADAC und AvD wird er auch Nichtmitgliedern für knapp 30 Mark angeboten. Wer also bei der Ersten Hilfe top sein will, sollte die Gelegenheit nutzen und jetzt aufrüsten, ein Muß gibt es aber nicht.

Was muss im Verbandkasten (DIN 13164)drin sein? Dreiecktuch (2x), Mull/Fixierbinden (5x), Rettungsdecke( 1x), Heftpflasterspule (1x), Verbandpäckchen (4x), Einmalhandschuhe (4x), Wund-Schnellverbände (8x), Verbandtuch (1x), Schere (1x) Wundkompressen (6x), Verbandtuch für Brandwunden (2x), Erste-Hilfe-Broschüre (1x)