Verkehrsrecht
Schneller zum "Idiotentest"

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Bei 18 Punkten ist der Lappen weg und die MPU fällig? Nicht immer: In München muss jetzt ein Fahrer mit nur acht Punkten zum Test.
Die Regel ist klar: Wer 18 Punkte in Flensburg sammelt, muss den Führerschein abgeben und bekommt ihn erst wieder, wenn er die medizinisch-psychologische Untersuchung ("Idiotentest") besteht. Jetzt soll ein Fahrer mit nur acht Punkten zum Test.
Das Verwaltungsgericht München verurteilte einen Mann zur Autofahrer-Höchststrafe, der binnen neun Monaten dreimal beim zu schnellen Fahren erwischt worden war. Insgesamt kassierte er dafür acht Flensburg-Punkte. In diesem Stadium kommt normalerweise ein Brief vom Landratsamt, das dem Kontoinhaber die hohe Punktzahl in Erinnerung ruft und ihn auf Seminare zum Punkteabbau hinweist.
Im Münchener Fall ordnete die Behörde gleichzeitig die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) an. Diese Schmach wollte der Autofahrer abwenden und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Vergebens: Die Richter bestätigten die amtliche Entscheidung, weil die Verkehrsverstöße des bis dahin unauffälligen Mannes in einem so kurzen Zeitraum lagen. Das zeige, dass dem Fahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle (VG München, DAR 07, 167). Der ADAC kritisierte das Urteil. Club-Jurist Markus Schäpe: "Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis aufgehoben." Der Betroffene hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen, obwohl er laut Schäpe gute Chancen auf Erfolg gehabt hätte. "Aber das Urteil ist rechtskräftig geworden." Nun bekommt der Mann seinen Führerschein erst wieder, wenn er wie ein zweifach vorgewarnter 18-Punkte-Sünder seinen Idiotentest besteht.
Die Rechtsexperten der ARAG-Versicherung wiederum können die Entscheidung der Münchner Richter nachvollziehen: Beim Punktesystem handele es sich um eine Richtschnur. Unabhängig davon hätten die Straßenverkehrsbehörden immer die Möglichkeit, ganz eigenständig nach dem Straßenverkehrsgesetz zu entscheiden. Bei gravierenden Verstößen könne schon deutlich vor dem Erreichen der 18-Punkte-Grenze eine MPU angeordnet werden. Da der Kläger im vorliegenden Fall mehrfach in kurzer Zeit beim Rasen erwischt wurde, liege die Vermutung nahe, dass ihm aus Sicht der Behörden die nötige Einsicht fehlt. Die MPU diene hierbei zur Feststellung der generellen Führerscheintauglichkeit des Klägers. Dies komme laut ARAG zwar nicht häufig vor, gehöre aber durchaus zur Entscheidungspraxis der Behörden.
Das Verwaltungsgericht München verurteilte einen Mann zur Autofahrer-Höchststrafe, der binnen neun Monaten dreimal beim zu schnellen Fahren erwischt worden war. Insgesamt kassierte er dafür acht Flensburg-Punkte. In diesem Stadium kommt normalerweise ein Brief vom Landratsamt, das dem Kontoinhaber die hohe Punktzahl in Erinnerung ruft und ihn auf Seminare zum Punkteabbau hinweist.
Im Münchener Fall ordnete die Behörde gleichzeitig die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) an. Diese Schmach wollte der Autofahrer abwenden und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Vergebens: Die Richter bestätigten die amtliche Entscheidung, weil die Verkehrsverstöße des bis dahin unauffälligen Mannes in einem so kurzen Zeitraum lagen. Das zeige, dass dem Fahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle (VG München, DAR 07, 167). Der ADAC kritisierte das Urteil. Club-Jurist Markus Schäpe: "Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis aufgehoben." Der Betroffene hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen, obwohl er laut Schäpe gute Chancen auf Erfolg gehabt hätte. "Aber das Urteil ist rechtskräftig geworden." Nun bekommt der Mann seinen Führerschein erst wieder, wenn er wie ein zweifach vorgewarnter 18-Punkte-Sünder seinen Idiotentest besteht.
Die Rechtsexperten der ARAG-Versicherung wiederum können die Entscheidung der Münchner Richter nachvollziehen: Beim Punktesystem handele es sich um eine Richtschnur. Unabhängig davon hätten die Straßenverkehrsbehörden immer die Möglichkeit, ganz eigenständig nach dem Straßenverkehrsgesetz zu entscheiden. Bei gravierenden Verstößen könne schon deutlich vor dem Erreichen der 18-Punkte-Grenze eine MPU angeordnet werden. Da der Kläger im vorliegenden Fall mehrfach in kurzer Zeit beim Rasen erwischt wurde, liege die Vermutung nahe, dass ihm aus Sicht der Behörden die nötige Einsicht fehlt. Die MPU diene hierbei zur Feststellung der generellen Führerscheintauglichkeit des Klägers. Dies komme laut ARAG zwar nicht häufig vor, gehöre aber durchaus zur Entscheidungspraxis der Behörden.
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