Geblitzt, obwohl die Tachonadel voll im Limit lag? Dann muss ein Anwalt ran, im Zweifel auch ein Sachverständiger. Denn nur selten fallen Falschmeldungen so drastisch auf, wie sie der Deutsche Anwaltverein (DAV) schildert: Ein Leichtkraftrad war mit unglaublichen 190 km/h , ein Lkw gar mit 192 km/h erwischt worden. Dabei können diese Fahrzeuge bauartbedingt gar nicht so ein Tempo erreichen.

"Gefährlich werden solche Falschmessungen dann, wenn die Fahrzeuge, beispielsweise ein Porsche, solche Geschwindigkeiten erreichen können. Solchen Fahrern wird dann in vielen Fällen nicht mehr geglaubt", erklärt Rechtsanwalt Hans Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Und natürlich könnten auch andere Messungen fehlerhaft sein, die nicht so extreme Unterschiede aufzeigen.

Bei dem im geschilderten Beispiel fehlerhaften Messgerät handelt es sich um ein so genanntes Koaxial-Gerät (Typ Truvelo M4²) neuester Bauart. Bei der Überprüfung durch den Sachverständigen Dr. Ulrich Löhle aus Freiburg sind mehrere Fehler dieser Art aufgetreten. "Dieser Fall zeigt deutlich, dass man sich unter Umständen erfolgreich gegen Bußgelder wehren kann. Bei solch komplizierten Fragen ist es notwendig, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten", sagte Gebhardt. Über die Deutsche Anwaltauskunft – Telefon 018005/ 18 18 05 (0,12€/min) – lassen sich im Verkehrsrecht versierte Juristen finden. (autobild.de)