Das geht schnell: Auf der Autobahn bei Tempolimit 120 einmal richtig auf's Gaspedal getreten, schon hat man 150 km/h drauf. Dann ein kurzes Blitzen und der Fahrer weiß: Das wird teuer. Immerhin ist der Führerschein nicht weg. Denn wer als Fahrzeugführer mit mindestens 26 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, handelt sich zwar eine deftige Knolle und drei Punkte aus Flensburg ein, bleibt von einem Fahrverbot jedoch verschont. Häufig wird allerdings vergessen, dass Betroffene nach einem solchen Tempoverstoß vorerst auf Bewährung fahren. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.

Zweimal deutlich zu schnell – Pappe weg

Wird innerhalb von zwölf Monaten erneut ein Geschwindigkeitsverstoß in der Größenordnung von 26 km/h und mehr festgestellt, ist der Führerschein wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" für einen Monat weg – auch wenn der erneute Geschwindigkeitsverstoß für sich betrachtet laut Bußgeldkatalog nicht mit einem Fahrverbot bestraft wird. Der Gesetzgeber sanktioniert so die Beharrlichkeit, mit der sich ein Autofahrer mehrfach über Tempolimits hinweggesetzt hat. Ertappte Temposünder müssen sich außerdem davor in Acht nehmen, besonders schnell wieder rückfällig zu werden. Denn dann muss sogar bei Verstößen unterhalb der 26-km/h-Grenze um den Führerschein gebangt werden.
So hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einen Autofahrer wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" mit einem Fahrverbot belegt, der beim zweiten Mal nur 25 km/h zu schnell war (Az: 3 Ss, OWi 422/2007). In diesem Fall lagen zwei weitere Verstöße erst elf bzw. knapp zwölf Monate zurück. Als erheblich werden dabei alle Verstöße betrachtet, die mit einem Bußgeld von mehr als 35 Euro geahndet werden. So können also bereits mehrere Geschwindigkeitsverstöße unterhalb der 26-km/h-Grenze zu einem Fahrverbot führen, wenn sie kurz hintereinander folgen.

Von

Stephan Bähnisch