Die Ampelkoalition hat in Deutschland den Konsum von Cannabis legalisiert und die Regeln für Hanf-Anhänger aus dem Betäubungsmittelgesetz ins Cannabis-Gesetz (Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG) geschrieben. Für die Sicherheit im Straßenverkehr könnte das jedoch weitreichende Folgen haben, warnt Deutschlands bekanntester Verkehrsstrafrechtler Uwe Lenhart.

"De facto Null-Promille-Grenze bei Cannabis"

Denn wer sich bekifft hinters Steuer setzt, den erwarten trotzdem harte Strafen: "Fahren unter Rauschmittelwirkung, Paragraf 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes, liegt derzeit ab einem Nanogramm THC [Tetrahydrocannabinol, d. Red.] pro Milliliter Blut vor", erklärt Lenhart gegenüber BILD.
Verkehrsrechtler warnt wegen Cannabis-Legalisierung
Uwe Lenhart: Der 55-Jährige aus Frankfurt am Main gilt als Deutschlands profiliertester Verkehrsrechtler.
Bild: Lenhart
Das Problem aus Sicht des Experten, der laut eigener Aussage eine Zunahme der Verstöße im Straßenverkehr befürchtet: "Beim Konsumenten besteht weder Wissen über Abbauzeiten, noch dass bei Cannabis de facto eine '0-Promille-Grenze' im Straßenverkehr besteht."
Denn konkret bedeutet der oben genannte Grenzwert von einem Nanogramm THC, dass ein Fahrer, der selten einen Joint raucht, erst nach gut acht Stunden wieder hinters Steuer darf. Dauer-Kiffer müssen sogar rund zwei Wochen warten, bis die Drogen im Körper so weit abgebaut sind, dass sie unter dem Grenzwert liegen.

Bekifft am Steuer: bis zu 1500 Euro Strafe

Wer trotzdem fährt, der riskiert drastische Strafen: Wird man mit erhöhtem THC-Wert erwischt, ist der Führerschein (für mindestens einen Monat) weg, hinzu kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister und Bußgelder von 500 Euro (für Ersttäter) bis zu 1500 Euro (für Wiederholungstäter). Das Fahrverbot wird in letzterem Fall auf drei Monate ausgedehnt.
Verkehrsrechtler warnt wegen Cannabis-Legalisierung
Bei wem der Drogentest anschlägt, auf den kommen hohe Strafen zu.
Bild: picture-alliance
Eine fachärztliche Untersuchung wird bereits bei der ersten Drogenfahrt angeordnet. Wer nicht besteht, muss anschließend regelmäßig zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch Idiotentest genannt.
Besonders hart wird es für Autofahrer, die im Cannabis-Rausch Fahrfehler begehen: "Straftat der Trunkenheitsfahrt nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch mit Geldstrafe über mindestens einem Monatsnettoeinkommen", warnt Rechtsexperte Lenhart. Außerdem kommt in diesem Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis für ca. ein Jahr hinzu.