Nicht für jeden ist das Faulenzen am Strand die Erfüllung aller Urlaubsträume. Andere finden Erholung darin, mit dem Fahrrad die Umgebung des Urlaubsziels zu erkunden. Getreu dem Motto "andere Länder, andere Sitten" sind die Verkehrsvorschriften für Biker unterschiedlich.
Sich vor Urlaubsantritt zu informieren, dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern kann auch helfen, eventuelle Geldbußen zu verhindern.

So fährt man Fahrrad in unseren Nachbarländern:

Urlaubsland Dänemark

Komisch, eine gesetzliche Promillegrenze für Fahrradfahrer gibt es nicht. Wer bei einer Kontrolle dennoch erwischt wird, muss das Portemonnaie zücken – und wieder sind einige Kronen aus der Urlaubskasse flöten gegangen.
Fahrräder dürfen in Dänemark grundsätzlich nicht nebeneinander fahren, außer die aktuelle Verkehrssituation erlaubt es.
Das Linksabbiegen ist nur indirekt gestattet. Radfahrende müssen eine Kreuzung also zunächst in gerader Richtung überqueren und erst danach abbiegen. Ausnahmen sind beschildert.

Urlaubsland Niederlande

Wo es Radwege gibt, ist deren Benutzung verpflichtend. Viele davon sind in den Niederlanden sogar zweispurig und wie Straßen durch eine gestrichelte Linie in zwei Fahrspuren geteilt. Achtung, hier dürfen auch Mofas bzw. Scooter, die maximal 25 km/h schnell sind, unterwegs sein.
Im Kreisverkehr haben Radfahrer innerorts Vorfahrt, außerhalb von Ortschaften aber Autofahrer. Eine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es in den Niederlanden nicht.

Urlaubsland Frankreich

Kaum bekannt, aber mit mehr als 2600 km Fahrradwegen – die heißen hier Véloroutes – ist Frankreich ein Eldorado für Radfahrer. Außerhalb geschlossener Ortschaften, bei Nacht und schlechter Sicht (z. B. Nebel oder Regen) ist das Tragen einer reflektierenden Sicherheitsweste Pflicht.
Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Fahrrad einen Helm tragen, unabhängig davon, ob sie selbst fahren oder nur mitgenommen werden.
Fahrrad Rambos
Wer mit dem Fahrrad in den Auslandsurlaub fährt, sollte sich sicherheitshalber vorher mit den im jeweiligen Land geltenden Vorschriften vertraut machen.
Bild: Ruddies

Während des Radfahrens ist das Telefonieren (egal ob freisprechend, mit Kopfhörer oder direkt am Ohr) verboten. Auch Musik via Kopfhörer beim Fahrradfahren zu hören, ist verboten. Verstöße werden mit bis zu 135 Euro bestraft.

Urlaubsland Österreich

Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Geh- und Radweg oder Radfahrerüberfahrt werden in Österreich als Radfahranlage zusammengefasst. Ihre Nutzung ist für Radfahrer Pflicht.
Gehwege dürfen mit dem Fahrrad zwar überquert, aber nicht in Längsrichtung befahren werden. Und, ganz speziell: Kreuzungen, an denen der Verkehr nicht durch Ampeln geregelt ist, darf man sich auf dem Rad mit maximal 10 km/h nähern. Wer das misst? In einigen Landesteilen Österreichs ist es der Polizei erlaubt, Geschwindigkeiten zu schätzen.

Urlaubsland Schweiz

Radfahrende dürfen nur auf Radwegen, deren Nutzung übrigens Pflicht ist, nebeneinander fahren. Es gilt eine Promillegrenze von 0,5. Klingeln bei Gefahr im Verzug ist in der Schweiz eher selten.

Urlaubsland Tschechien

Unser südöstlicher Nachbar verfügt über ein gut ausgebautes Fahrradwegenetz und schöne Routen, etwa den südlichen Teil des Elbe-Radwegs oder den Radwanderweg entlang der Moldau.
Rauchen auf dem Bike ist in Tschechien ebenso tabu wie Alkohol. Es gilt genau wie im Straßenverkehr die Null-Promille-Regel. Es besteht zudem eine Radwege-Benutzungspflicht und für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eine Helmpflicht.