Hubert P. ist begeisterter Hobbyangler. Doch in diesem Jahr fiel sein Norwegen-Urlaub viel zu kurz aus. Grund: Die Reisekasse war schnell leer. Denn Hubert P. begeistert sich nicht nur für Fische, sondern auch für Geschwindigkeit. Die Leidenschaft im rechten Fuß mußte er allerdings teuer bezahlen. Satte 550 Euro kostete ihn eine Tempoüberschreitung von 32 km/h. 115 Stundenkilometer reichten aus, um den Norwegen-Urlaub vorzeitig beenden zu müssen.

Im europäischen Vergleich ist Deutschland ein wahres "Bußgeldparadies". "In fast allen europäischen Ländern sind die Bußgelder deutlich höher als hierzulande", bestätigt Michael Nissen, Verkehrsjurist beim ADAC. Es lohnt sich deshalb vor Reiseantritt die Verkehrsbestimmungen des Ziellandes zu studieren. Denn neben den teilweise horrenden Bußgeldern gibt es viele Bestimmungen, die hierzulande weitgehend unbekannt sind.

So drohen Roller- und Motorradfahrern in Italien hohe Strafen, wenn der Helm nicht richtig verschlossen ist. "In diesem Fall muß der Fahrer nicht nur die Geldstrafe berappen, er muß zudem Roller oder Motorrad für 30 Tage vor Ort abgeben", erklärt Nissen. In vielen Ländern – wie beispielsweise den Niederlanden – gibt es eine strikte Halter-Haftung. Selbst wenn der Fahrzeugbesitzer gar nicht im Auto saß, muß er die Konsequenzen tragen.

Wird man auf frischer Tat erwischt, gibt es kein Entrinnen. Die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung sollte sofort gezahlt werden, da das Fahrzeug ansonsten einbehalten werden kann. Die ausländischen Polizeibeamten verlangen vor Ort meistens eine Kaution. Dann bekommt man einen Bescheid der Behörde oder des Gerichtes der über die genaue Höhe der Strafe informiert. Diese stimmt meistens mit der Höhe der Kaution überein, so daß keine Nachzahlungen nötig sind.

Falschparker und nicht vor Ort erwischte Temposünder kommen meistens ungeschoren davon. Wer das Bußgeld nicht gleich bezahlen muß, kommt häufig um eine Strafe herum. Denn Deutschland hat nur mit Österreich eine gültige Vereinbarung zur Vollstreckungshilfe. Hier werden alle Bußgeldbescheide über einer Bagatellgrenze von 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt. "Alle anderen Länder haben praktisch keine Möglichkeit, ihre Forderungen in Deutschland zu vollstrecken", berichtet der ADAC-Experte.

Autofahrer müssen allerdings bedenken, daß ihnen bei der nächsten Einreise Zwangsmaßnahmen – in Form von nachträglichen Bußgeldzahlungen – drohen. Einige Länder speichern offene Rechnungen bis zu fünf Jahre in ihren Computern. Diese Rechtslage wird sich jedoch bald ändern. Spätestens im April 2007 wird ein EU-Beschluß in Kraft treten, der es erlaubt, Strafen über 70 Euro in allen EU-Staaten zu vollstrecken.