Neue Fristen, neues Risiko

16, 17, 18, aus: Wenn auf dem Flensburger Verkehrssünderkonto ("Verkehrszentralregister") 18 Zähler erreicht sind, ist der Führerschein futsch – ohne Wenn und Aber. Soviel hat sich bei Deutschlands Autofahrern herumgesprochen. Was viele nicht wissen: Ab sofort wächst das Risiko, daß das Punktekonto den K.o.- Stand tatsächlich erreicht.

Denn dem durchaus legalen Tricksen mit Tilgungsfristen hat der Gesetzgeber durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nun einen Riegel vorgeschoben. Erklärung: Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten, etwa Tempoverstöße, werden zwei Jahre nach ihrer Eintragung getilgt. Bedingung ist, daß in diesem Zeitraum keine weiteren Punkte eingetragen werden.

Wenn das doch passiert, bleiben die alten Punkte zusammen mit den neuen für weitere zwei Jahre stehen. Autofahrer lernten also: Zwei Jahre lang nach Eintrag des letzten Punktes muß ich sauber bleiben, dann sind meine Punkte weg. Und wenn Monate oder Wochen vor Ablauf dieser Frist doch wieder etwas passierte? Dann konnte durch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid versucht werden, den Eintrag neuer Punkte über den Löschungstermin der alten Zähler hinauszuziehen, um das Punktekonto unterm Strich zu entlasten.

Das klappte nicht immer, aber oft – tägliches Brot für Verkehrsrechtsanwälte. Damit ist es nun vorbei. Denn künftig zählt allein der Tag des Verkehrsverstoßes. Liegt der innerhalb der Zweijahresfrist, verhindert das die Tilgung der alten Punkte, sie bleiben also zusammen mit den neu eingetragenen weiter stehen.

Fünf-Jahres-Frist und Abbauprogramm

Begründung der Politik für die Verschärfung: Die zwei Jahre seien eine "Bewährungsfrist". Und nur mit der Neuregelung sei gesichert, daß der auffällig gewordene Autofahrer sich auch tatsächlich bewährt. Also keine Chancen mehr für Punktesammler? Doch. Denn Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann natürlich weiterhin eingelegt werden.

Ist der erfolgreich, werden auch die alten Punkte gelöscht. Und noch ein Trost: Ewig addieren sich Punkte aus Ordnungswidrigkeiten nicht auf. Denn haben sie ein Alter von fünf Jahren erreicht, werden sie Vorfall für Vorfall gelöscht. Wer das nicht riskieren will, kann durch freiwillige tätige Reue einen bedrohlichen Punktestand reduzieren. Und wer überhaupt nicht im Bild ist über sein Punktekonto? Der sollte sicherheitshalber einmal das Amt kontakten, am besten über www.kba.de.

So klappt der Punkte-Abbau Gegen Punkte ist kein Kraut gewachsen? Doch, denn wer vier bis acht Zähler hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem "Aufbauseminar für Kraftfahrer" vier Zähler vom Konto abbauen. Die werden von speziell berechtigten Fahrschulen als Gruppenveranstaltung angeboten und kosten rund 300 bis 350 Euro. Doch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, Hüterin jedes Punktekontos, bleibt auch nicht untätig: Bei einem Punktestand von acht gibt es eine Verwarnung und den Hinweis auf das freiwillige Aufbauseminar.

Wer neun bis 13 Zähler eingefahren hat, kann durch ein Seminar nur noch zwei Zähler loswerden. Bei 14 Zählern schließlich ist Schluß mit der freiwilligen Teilnahme am Seminar, dann wird sie vom Amt angeordnet. Wer der Aufforderung zur Seminarteilnahme nicht folgt, ist seinen Führerschein los. Das Zwangsseminar bringt allerdings keinen Punktabzug mehr. Den gibt es dann in Form von zwei Zählern nur noch, wenn der Betroffene freiwillig an einer "verkehrspsychologischen Beratung" teilnimmt.