(dpa) Autofahrer müssen sich auf neue Punkteregeln für Verstöße einstellen. Das Bundeskabinett beschloss am 12. Dezember 2012 eine Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei. Das neue System sieht vor, dass Delikte nicht mehr mit einem bis sieben Punkten bewertet werden – sondern je nach Schwere nur noch mit ein, zwei oder drei Punkten. Der Führerschein ist dadurch schon mit 8 statt bisher 18 Punkten weg. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erhofft sich davon mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Verkehrssicherheit. Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Dazu gehören das Einfahren ohne Plakette in eine Umweltzone oder der Verstoß gegen ein Sonntagsfahrverbot.

Verkehrssünderkartei: Tausende Punkte fallen weg

Jetzt noch Punkte abbauen!
Nur noch 8 statt 18 Punkte: Nach diesem Modell soll das neue Punktesystem funktionieren.
Bild: AUTO BILD
Inkrafttreten wird die Reform vermutlich nicht vor 2014. Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen – ob die Länder das zustimmungspflichtige Gesetz passieren lassen, ist noch unklar. Ramsauer betonte: "Mit dem Beschluss des Kabinetts hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer bürgerfreundlicheren Regelung getan." Derzeit haben neun Millionen Bürger Punkte im Zentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Insgesamt rund 47 Millionen erfasste Punkte müssen in das neue "Fahreignungsregister" umgerechnet werden. Eine Generalamnestie werde es dabei nicht geben, betonte Ramsauer. Allerdings sollen etwa Umweltzonen-Punkte wegfallen. Gleiches gilt für nicht die Verkehrssicherheit gefährdende Verstöße wie Missachten von Sonntagsfahrverboten oder das Parken an Feuerwehrzufahrten.

Für diese Verstöße gibt es künftig keine Punkte mehr

Für diese Verstöße gibt es künftig keine Punkte mehr

Pfeil
● Sonn- und Feiertagsfahrverbot
● Fahren in der Umweltzone ohne gültige Plakette
● Nichtbeachtung von Vorschriften über Bauarbeiten an der Straße 
● Verstoß gegen Saisonkennzeichen 
● fehlendes Kennzeichen
● Kennzeichen abgedeckt – Glas, Folien usw.
● Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen
● Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
● Verstoß gegen Vorschriften über die Stützlast – Nichteinhaltung der Frist für die Abgasuntersuchung
● Verstoß gegen Prüfpflicht von Geschwindigkeitsbegrenzern
● Verstoß gegen die Bestimmungen über Achslast, Gesamtgewicht, Anhängerlast
Führerschein
Bevor die Reform inkrafttreten kann, müssen Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Ein Ergebnis wird jedoch nicht vor 2014 erwartet.
Bild: Ralf Timm / Montage
Der "Punkte-Tacho" soll drei Maßnahmen-Stufen umfassen: Bei einem Stand mit 4 oder 5 Punkten (Gelb) gibt es eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei 6 oder 7 Punkten (Rot) gibt es eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar. Bei 8 Punkten (Schwarz) ist der Führerschein weg und kann frühestens nach sechs Monaten neu beantragt werden. Einzelne Verstöße sollen künftig für sich verjähren, dies kann bis zu elf Jahre dauern. Im Zuge der Reform sollen bestimmte Bußgelder angehoben werden, etwa für Verstöße wie Handy-Telefonate am Steuer oder das Einfahrern in Umweltzonen ohne Plakette. Kritik kam unter anderem vom Auto Club Europa (ACE), der keine substanzielle Verbesserung sieht. Das neue System sei nicht minder kompliziert. "Für die Öffentlichkeit erschließt es sich immer noch nicht, worin der Vorteil dieser Art von Punktereform liegen soll", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner.

Lesen Sie auch: Bußgelder sollen steigen