Versicherer in der Pflicht
Wer übernimmt die Kosten des Reparaturablaufplans?

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Die Kosten nach einem Unfall liegen oft bei der Versicherung, aber wie sieht es mit einem Reparaturablaufplan aus, wenn dieser von der Versicherung gefordert ist? Ein Urteil klärt auf!
Bild: Dekra
Ein Autounfall kann Betroffenen den letzten Nerv rauben. Neben den entstandenen Schäden an Fahrzeug und Personen sind vor allem die Auseinandersetzungen mit der Versicherung oft sehr zeitintensiv und kosten viel Energie. Doch zumindest in einem Punkt können Versicherte nun aufatmen: Die Frage nach der Übernahme der Kosten eines Reparaturablaufplans wurde geklärt.
Wie das Amtsgericht Bonn in seinem Urteil vom 20. Februar 2020 bekanntgab, müssen KFZ-Versicherer die Kosten für einen Reparaturablaufplan übernehmen, wenn sie diesen angefordert haben. Konkret ging es bei dem Fall um einen Mann, der mit seinem Auto in einen Unfall verwickelt worden war. Da der Mann an diesem keine Schuld trug, griff seine KFZ-Versicherungund übernahm die Kosten, die durch den Unfall entstanden waren. Nach dem Ende der Reparaturen verlangte die Versicherung dann noch einen Reparaturablaufplan von der Werkstatt. Die Kosten in Höhe von 98,40 Euro wollte sie allerdings nicht übernehmen, da sie der Meinung war, dass diese gar nicht hätten in Rechnung gestellt werden dürfen.
Somit lasteten die Kosten zunächst auf dem Unfallopfer. Laut des Amtsgerichts Bonn war dies allerdings nicht rechtmäßig. Sollte ein Versicherer im Laufe einer Schadensregulierung einen Reparaturablaufplan anfordern, muss er dafür auch die gesamten Kosten tragen. Unerheblich sei dabei, dass der Plan unter Umständen auch den Interessen des Versicherten entsprechen könnte. Der Grund für die endgültige Entscheidung sei, dass der Plan nur auf Anforderung der Versicherung erstellt werden würde und generell nicht notwendigerweise benötigt wird.
Alljährlich lohnt sich ein Versicherungsvergleich, um seine aktuelle KFZ-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen, was die eingeschlossenen Leistungen und die Kosten der Tarife angeht.
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