Versicherungs-Ombudsmann
Richter ohne Gericht

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Streit mit der Versicherung muss nicht gleich vor Gericht enden. Jetzt hilft ein Ombudsmann, ein überparteilicher Schiedsrichter der Assekuranzen. Gut fürs Image, gut für die Kunden.
Ein Professor und Richter
Ärger mit der Versicherung? Da half bislang außer der Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nur der Gang zu Gericht. Das kann teuer werden, denn selbst bei einem fairen Vergleich trägt jeder seine Kosten selbst. Doch seit 1. Oktober 2001 gibt es eine neue Chance: den Ombudsmann für Versicherungen. Eine Art überparteilicher Schlichter, der als "Behördenmann" in Norwegen erfunden wurde und in Streitereien mit dem Staat Beistand leistet. Der deutsche Versicherungs-Ombudsmann heißt Professor Wolfgang Römer und war bis Juni 2001 Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Redakteur Ulrich Safferling hat mit ihm gesprochen.
Wieso gibt es jetzt einen Ombudsmann für Versicherungen?
Wieso gibt es jetzt einen Ombudsmann für Versicherungen?
Es war einfach an der Zeit, das endlich zu tun und einen außergerichtlichen Schlichter als Mittler zwischen Versicherungskunden und Versicherungen einzusetzen. Für Bankkunden gibt es sogar schon seit 1992 einen Ombudsmann.
Gab es denn mehr Beschwerden als früher?
Gab es denn mehr Beschwerden als früher?
Nicht unbedingt mehr, aber die Versicherungsbranche ist unübersichtlicher geworden. Seit 1994 haben wir einen europäischen Markt und mehr Wettbewerb. Es ist teilweise komplizierter, und die Kunden sind kritischer als früher geworden.
Also ist der Ombudsmann auch eine Art Imageträger?
Also ist der Ombudsmann auch eine Art Imageträger?
Natürlich versprechen sich die Versicherungen auch ein besseres Image durch meine Arbeit. Die Möglichkeit, einen überparteilichen Schlichter anzurufen, ist ein kundenfreundliches Angebot. Viele Versicherte wollen auch gar nicht gleich prozessieren. Zudem sind die Gerichte meist überlastet.
Können Sie überparteilich arbeiten, wenn der Verein Versicherungsombudsmann von den Versicherungen getragen wird?
Die Frage stellt sich mit Recht. Aber ich hätte mich niemals zur Verfügung gestellt, wenn ich nicht absolute Unabhängigkeit zugesichert bekommen hätte. Außerdem bin ich nur auf fünf Jahre gewählt und kann nicht wieder kandidieren. Ich muss also auf nichts Rücksicht nehmen. Aus meiner Richterzeit bin ich auch eher als kundenfreundlich bekannt. Die Versicherungen wussten also auch, was meine Wahl bedeutet.
In welchen Fällen können Sie entscheiden?
In allen Versicherungsfragen mit Ausnahme der Krankenversicherung. Außerdem darf die Streitigkeit noch nicht bei Gericht liegen oder schon endgültig per Urteil entschieden sein.
Ist Ihr Schiedsspruch so gut wie ein Urteil?
Ist Ihr Schiedsspruch so gut wie ein Urteil?
Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro schon. Zumindest für die Versicherung. Der Kunde kann selbstverständlich immer noch Klage erheben. Bis 50.000 Euro kann ich nur eine Empfehlung aussprechen, an die sich die Versicherung nicht halten muss.
Und was passiert dann im Prozess?
Und was passiert dann im Prozess?
Dann wird förmlich per Gericht geprüft. Aber meine Empfehlung wird dabei natürlich nicht unberücksichtigt bleiben und sicher eine Rolle spielen.
Wo bekommt man Hilfe?
Wer sich mit seiner Versicherung streitet, kann verschiedene Stellen um Unterstützung bitten. Regional vor Ort helfen die Verbraucherzentralen gegen eine Gebühr. Wo die nächste Zentrale ihren Sitz hat, verrät der Bundesverband der Verbraucherberatungen(Telefon 0 30-25 80 00). Seinen Mitgliedern steht auch der Bund der Versicherten (BdV) mit Rat und Tat zur Seite (0 41 93-9 42 22). Beschwerden sind natürlich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen möglich (02 28-4 22 80). Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 5000 Euro fällt der Ombudsmann für Versicherungen (018 04-22 44 24), sofern die betroffene Versicherung sich dem Ombudsmann angeschlossen hat. Eine Liste aller teilnehmenden Versicherungen findet sich im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de. Wer mit seiner Entscheidung nicht einverstanden ist oder sich um mehr Geld streitet, braucht einen Juristen, der sich über den Anwaltsuchservice (0180-5 25 45 55) finden lässt.
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