Wenn der Winter Deutschland im Griff hat, kann das für viele Menschen unangenehm werden. Denn sie müssen sich durch die widrigen Wetterverhältnisse zur Arbeit kämpfen – und dabei kann es auch vorkommen, dass man zu spät kommt.
Homeoffice ist bei einem solchen Wetter natürlich die beste Lösung, allerdings nur in der Theorie, denn das Problem ist: Ein Recht auf die Arbeit zu Hause gibt es auch bei extremen Wetterlagen nicht.
"Homeoffice ist nur im Einvernehmen mit der Arbeitgeberin zulässig", sagte die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür der Nachrichtenagentur dpa. Und wenn man wegen Schneefall und Co zu spät zur Arbeit kommt?

Zu spät zur Arbeit? Abmahnung ist zulässig

"Wenn es gleitende Arbeitszeiten gibt, kann die Verspätung nachgearbeitet werden", so Oberthür, "anderenfalls gibt es keine Vergütung für die ausgefallene Zeit."
Auch eine Abmahnung sei bei Verspätung grundsätzlich zulässig, "da der Arbeitnehmer die Verantwortung für die pünktliche Arbeitsaufnahme trägt", erklärt die Fachanwältin. Das bedeutet konkret: Man sollte sich rechtzeitig auf den Weg machen und dabei mit angemessener Vorsicht unterwegs sein.
Wenn man auf der direkten Strecke zwischen Arbeitsplatz und Zuhause in einen anderen Wagen kracht, gilt das als "Wegeunfall". Ein wichtiger Tipp vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): Solche Unfälle sind durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abgesichert. Dabei ist es egal, ob man zu Fuß, mit dem Bike oder im Auto unterwegs ist.
Aber Achtung: Die gesetzliche Unfallversicherung springt nur bei Gesundheitsschäden ein. Das heißt, sie übernimmt Behandlungskosten, Verletztengeld bei Lohnausfall oder eine Rente bei schweren Verletzungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sachschäden am Auto? Fehlanzeige! Für solche Schäden gibt's von der Unfallversicherung keinen Cent. Auch der Arbeitgeber ist in diesen Fällen meistens außen vor, erklärt der DGB.