Visitenkarten am Auto: Muss man sich nicht gefallen lassen
Nervig – und oft auch illegal

Werbung zum Beispiel in Form von Visitenkarten am Auto kennt jeder Fahrzeugbesitzer. Man muss sich die Zettelchen aber nicht gefallen lassen.
Bild: DPA
Das dürfte fast jeder Autobesitzer schon mal erlebt haben: Eine Karte klebt an der Autoscheibe. Nein, ein Knöllchen ist es zum Glück nicht, trotzdem sind diese Visitenkarten ziemlich nervig. Man muss sie entfernen, um die Sicht nicht zu beeinträchtigen. Sonst droht ein Bußgeld, ähnlich wie bei unerlaubten Autoaufklebern.
Einige Autofahrer sind sogar stolz auf fahrbares Schmuckstück, dass sie sich gekränkt fühlen, sobald sie die Visitenkarte mit dem Aufdruck "Wir kaufen Ihr Auto" vorfinden. Eine persönliche Beleidigung, könnte man fast schon sagen.
Visitenkarten eine Belästigung?
Diese Visitenkarten sind das Markenzeichen der Händler. Ob die Befestigung von Werbematerial an Scheibenwischern von Pkws eine unzumutbare Belästigung darstellt, da der Pkw-Fahrer die Werbung entsorgen muss, ist laut "ARAG" umstritten.
Wenn aber zum Beispiel ein Fahrzeughalter durch einen entsprechenden Hinweis an der Windschutzscheibe deutlich macht, dass er die Scheibenwischerwerbung an seinem Auto nicht möchte, ist es nicht erlaubt, Visitenkarten-Werbung zu hinterlassen.
"Sondernutzung der öffentlichen Straßen"
Mehr noch: Wenn man diese Karten oder ähnliche Werbung an den Windschutzscheiben anbringen möchte, muss das vorher bei der Straßenbaubehörde angemeldet werden, denn es handelt sich um eine "Sondernutzung der öffentlichen Straßen", wie die "ARAG" weiter erklärt.
Diese Genehmigung ist kostenpflichtig, oft wird das Einholen der Genehmigung aber entweder vergessen oder aus Unwissenheit nicht durchgeführt. Bei einer Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.
Die Gebrauchtwagenhändler verwenden allerdings oft Prepaid-Karten, was es schwierig macht, die Besitzer der auf den Visitenkarten angegebenen Telefonnummern nachweislich zu ermitteln. Daher kommen die Täter meist ungeschoren davon, da es schwierig ist, sie rechtlich zu belangen.
Erfolgversprechend ist eine Verfolgung dann, wenn die Verteiler auf frischer Tat erwischt werden, bei möglichen Fahrzeugschäden durch die Werbung am Auto oder wenn man herausfindet, dass die jeweilige Firma nicht gewerberechtlich angemeldet ist.
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