Das Zeug liegt im Trend: Koks, //www.bild.de/themen/specials/marihuana/nachrichten-news-fotos-videos-19983670.bild.html:Hasch, Ecstasy, LSD. Auf Partys und in Discos wird geschnupft, geschluckt oder gekifft. Und anschließend? Gleich ans Steuer, Alkohol ist ja nicht im Spiel. Kein Problem? Von wegen. Drogen im Straßenverkehr sind längst zum Sorgenfall herangewachsen. Mit teilweise tödlichem Ausgang, wie der Ausriss aus der BILD-Zeitung beweist. In nüchternen Zahlen liest sich das so: Im Jahr 2000 wurden 6000 Drogendelikte im Verkehrszentralregister (VZR) erfasst. 2006 schon 27.000. Dunkelziffer höher, Tendenz steigend. Ein Streifenpolizist zu AUTO BILD: "Bei manchen nächtlichen Kontrollen finden wir mehr bekiffte als betrunkene Autofahrer."  Erstaunlich. Schließlich ist schon der Besitz einiger Krümel Haschisch oder einer Ecstasy-Pille strafbar. Der Paragraf 29 des Betäubungsmittel-gesetzes (BtMG) droht mit fünf Jahren Gefängnis. Und was passiert, wenn ein Autofahrer mit Drogen erwischt wird oder man ihm die Einnahme nachweist?

Schweiß als Beweis: Schnelltest zeigt Drogenkonsum

Drogen am Steuer
Drogen im Straßenverkehr sind längst zum Sorgenfall herangewachsen.
• Die Polizei leitet auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren ein, es erfolgt eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. • Dabei spielt keine Rolle, ob man beim Führen eines Fahrzeuges erwischt wurde oder bei einer routinemäßigen Personenkontrolle etwa in einer Kneipe. • Sogar gegen den Beifahrer kann ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. • Der nächste Schritt – dies gilt übrigens auch für Führerscheinanwärter: die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens (Drogenscreening). • Sollte sich bei der Urin- oder Haarprobe der Drogenkonsum bestätigen, wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, volkstümlich "Idiotentest") angeordnet. • Solange keine Drogenfreiheit nachgewiesen wird, darf man keinen Führerschein erwerben – oder er wird eingezogen. • Neben den erheblichen Kosten des Verfahrens (300 bis 1200 Euro), die der Beschuldigte zahlen muss, kann im Falle eines Unfalls die Versicherung ein Teil ihres Geldes zurückfordern.

Kommentar von AUTO BILD-Redakteur Bendix Krohn

Wer noch glaubt, ein Joint am Steuer wäre ein Kavaliersdelikt, ist auf dem Holzweg. Zur Sicherheit aller Autofahrer gilt: null Toleranz bei illegalen Drogen im Straßenverkehr.