Warnwesten-Pflicht
Frankreich zieht nach

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Modisch sind Warnwesten sicher fraglich, aber in Sachen Sicherheit kennt jetzt auch Frankreich kein Pardon: Dort müssen Autofahrer im Pannenfall ab 1. Juli 2008 mit leuchtendem Beispiel aussteigen.
Pünktlich zur Sommerreisezeit wird in Frankreich zum 1. Juli 2008 die Warnwestenpflicht eingeführt. Autofahrer müssen im Pannenfall auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften eine leuchtend-grelle Weste anlegen. Damit steigt die Zahl der europäischen Länder, in denen die Warnweste zur Standard-Sicherheitsausrüstung zählt, auf 15. Damit enden aber auch schon die Gemeinsamkeiten. So wird in einigen Ländern zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden, in Norwegen beispielsweise gilt die Warnwestenpflicht nur für dort zugelassene Autos, nicht aber für Urlauber, die etwa aus Deutschland mit ihrem Fahrzeug das Land bereisen. In Deutschland, Rumänien und Tschechien müssen dagegen Warnwesten nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen mitgeführt werden.
So unterschiedlich die Regelungen der einzelnen Länder sind, so breit gefächert ist auch die Höhe der drohenden Bußgelder. Sie reicht derzeit von 14 Euro in Österreich bis zu – im Extremfall – 1375 Euro in Belgien. Die Staffelungen in einzelnen Ländern haben zahlreiche Tücken, warnt der TÜV Süd. So wird das Nichtmitführen von Warnwesten in Portugal mit 60 Euro geahndet, das Nichtanlegen der Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls kostet je nach Situation zwischen 120 und 600 Euro.
So unterschiedlich die Regelungen der einzelnen Länder sind, so breit gefächert ist auch die Höhe der drohenden Bußgelder. Sie reicht derzeit von 14 Euro in Österreich bis zu – im Extremfall – 1375 Euro in Belgien. Die Staffelungen in einzelnen Ländern haben zahlreiche Tücken, warnt der TÜV Süd. So wird das Nichtmitführen von Warnwesten in Portugal mit 60 Euro geahndet, das Nichtanlegen der Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls kostet je nach Situation zwischen 120 und 600 Euro.
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