Waschverbot am Sonntag
Schwamm drüber!

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Ein Tabu bröckelt: Ist die Sonntags-Autowäsche bald überall erlaubt? Kirchenvertreter laufen gegen die mögliche Neuregelung Sturm.
50 Jahre altes Gesetz ohne Rückhalt
Dreck, lass nach! In Schleswig-Holstein dürfen Autofahrer mit ihrem Wagen künftig auch am Sonntag in die Waschanlage – ohne Wenn und Aber. Der Landtag machte mit einem neuen Sonn- und Feiertagsgesetz den Weg frei. Das über 50 Jahre alte Gesetz habe in der Bevölkerung ohnehin keinen Rückhalt mehr gehabt, so Innenminister Klaus Buß (SPD).
Während Kirchenvertreter gegen die Entscheidung scharf protestierten, ist für die Wirtschaft eine Neuregelung des sonntäglichen Waschverbots längst überfällig. "Wir hoffen, dass vom schleswig-holsteinischen Modell eine Signalwirkung ausgeht und andere Bundesländer nachziehen", sagt Sigrid Pook, Geschäftsführerin im Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche (BTG).
Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. In Hamburg kursiert ein fertiger Gesetzentwurf. In Baden-Württemberg wollen CDU und FDP das Thema auf die Tagesordnung bringen. Den größten Widerstand gibt es laut BTG in Bayern, Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen, wo sich Verbandslobbyisten seit Jahren erfolglos um Veränderungen bemühen.
Während Kirchenvertreter gegen die Entscheidung scharf protestierten, ist für die Wirtschaft eine Neuregelung des sonntäglichen Waschverbots längst überfällig. "Wir hoffen, dass vom schleswig-holsteinischen Modell eine Signalwirkung ausgeht und andere Bundesländer nachziehen", sagt Sigrid Pook, Geschäftsführerin im Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche (BTG).
Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. In Hamburg kursiert ein fertiger Gesetzentwurf. In Baden-Württemberg wollen CDU und FDP das Thema auf die Tagesordnung bringen. Den größten Widerstand gibt es laut BTG in Bayern, Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen, wo sich Verbandslobbyisten seit Jahren erfolglos um Veränderungen bemühen.
An stillen Feiertagen bleibt's wie gehabt
Die Sonn- und Feiertagsregelungen fallen unter das Landesrecht. "Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen", so heißt es in der Regel, sind danach verboten. Auch die Autowäsche. Ausnahmen existierten bislang nur in Teilen Ostdeutschlands und in Hessen.
• Baden-Württemberg: Genehmigung nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Vor der Erteilung sind kirchliche Stellen zu hören.
• Brandenburg: Betrieb von Waschanlagen am Sonntag erlaubt, wenn hiervon keine Störung ausgeht. In der Nähe von Kirchen zwischen 6.00 und 11.00 Uhr verboten.
• Hessen: Ordnungsbehörden können den Betrieb von Portalwaschanlagen an Tankstellen auf Antrag erlauben. Öffnungszeiten nur zwischen 7.00 und 20.00 beziehungsweise 21.00 Uhr.
• Mecklenburg-Vorpommern: Betrieb von Autowaschanlagen sonntags generell erlaubt.
• Saarland: Ausnahmegenehmigung "beim Vorliegen eines Bedürfnisses", wenn Gottesdienste nicht gestört werden.
• Sachsen: Kreispolizeibehörden können aus wichtigen Gründen eine Befreiung erteilen. Zuvor sind die Kirchen anzuhören.
• Sachsen-Anhalt: Betrieb von Autowaschanlagen am Sonntag generell erlaubt.
• Thüringen: Betrieb von Waschanlagen am Sonntag erlaubt, sofern eine Störung der Feiertagsruhe ausgeschlossen werden kann. Genehmigungen erteilen die örtlichen Gemeindeverwaltungen.
Nur an den so genannten stillen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Volkstrauertag) bleibt das Autowaschen auch in den liberalsten Bundesländern verboten. Eigentlich eine saubere Lösung – für Autofahrer und Kirche.
• Baden-Württemberg: Genehmigung nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Vor der Erteilung sind kirchliche Stellen zu hören.
• Brandenburg: Betrieb von Waschanlagen am Sonntag erlaubt, wenn hiervon keine Störung ausgeht. In der Nähe von Kirchen zwischen 6.00 und 11.00 Uhr verboten.
• Hessen: Ordnungsbehörden können den Betrieb von Portalwaschanlagen an Tankstellen auf Antrag erlauben. Öffnungszeiten nur zwischen 7.00 und 20.00 beziehungsweise 21.00 Uhr.
• Mecklenburg-Vorpommern: Betrieb von Autowaschanlagen sonntags generell erlaubt.
• Saarland: Ausnahmegenehmigung "beim Vorliegen eines Bedürfnisses", wenn Gottesdienste nicht gestört werden.
• Sachsen: Kreispolizeibehörden können aus wichtigen Gründen eine Befreiung erteilen. Zuvor sind die Kirchen anzuhören.
• Sachsen-Anhalt: Betrieb von Autowaschanlagen am Sonntag generell erlaubt.
• Thüringen: Betrieb von Waschanlagen am Sonntag erlaubt, sofern eine Störung der Feiertagsruhe ausgeschlossen werden kann. Genehmigungen erteilen die örtlichen Gemeindeverwaltungen.
Nur an den so genannten stillen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Volkstrauertag) bleibt das Autowaschen auch in den liberalsten Bundesländern verboten. Eigentlich eine saubere Lösung – für Autofahrer und Kirche.
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