Für Autofahrer ist die Situation meistens unangenehm: Die Polizei bittet zur Verkehrskontrolle. Oft verbunden mit der Einstiegsfrage: "Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?" Schweigen ist hier in der Regel am besten. "Auch wenn sich das Schweigen unangenehm anfühlt – es ist Ihr gutes Recht, und davon sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle immer Gebrauch machen", betont Dr. Daniela Mielchen. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht. "Denn wer bei einer Kontrolle unüberlegt drauflos plaudert, redet sich leicht um Kopf und Kragen."
Wenn die Polizei nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren fragt, sind Autofahrer dazu verpflichtet, diese rauszugeben. Auch Angaben zur Person wie Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum oder Geburtsort sollte man beantworten. Ansonsten muss man sich nicht äußern, und das kann man auch genau so sagen. "Lassen Sie sich nicht von Polizeibeamten in ein Gespräch verwickeln und äußern Sie sich nicht zu Vorwürfen“, sagt Mielchen. Denn die Gefahr besteht, dass man die Situation im Gespräch nur noch schlimmer macht.

Ruhig und kooperativ bleiben

Generell gilt aber, ruhig und kooperativ zu bleiben, damit die Kontrolle reibungslos abläuft. Schließlich machen die Beamten auch nur ihren Job. "Eine offene und freundliche Kommunikation mit den Beamten ist die beste Voraussetzung, um Missverständnisse zu vermeiden", sagt Polizeihauptkommissar Clemens Gergen vom Landespolizeipräsidium Saarland.
Was man lassen sollte, sind aggressive oder abrupte Reaktionen. Denn sonst droht möglicherweise eine Strafanzeige. Unaufgeforderte Griffe in das Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz sollte man ebenfalls unterlassen, rät der Auto Club Europa (ACE). Ideal: Die Hände auf das Lenkrad legen. Sollte sich ein Polizist danebenbenehmen, hat man die Möglichkeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Die fassen Betroffene am besten zusammen mit einem Rechtsanwalt ab.
Nie vergessen: Polizisten machen auch nur ihren Job.
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Will man sich zu einem Sachverhalt äußern, ist der schriftliche Weg im weiteren Verfahren der bessere, möglicherweise auch in Absprache mit einem Anwalt.
Denn unbedachte Äußerungen sind schnell gefallen. Ein Beispiel: "Ich weiß, ich bin zu schnell gefahren, es tut mir auch leid". Denn das ist ein Schuldbekenntnis. Das vorgesehene Bußgeld kann sich sogar verdoppeln, wenn man Vorsatz einräumt.

Führerscheinverlust droht

Macht man voreilige Schuldbekenntnisse und Angaben zum Unfallhergang, kann sogar der Führerschein schnell weg sein. Zum Beispiel: "Mir wurde plötzlich schwarz vor Augen, und dann hat es wohl gekracht. Wer das am Unfallort zu Protokoll gibt, muss mit einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung rechnen – schließlich könnten ja gesundheitliche Probleme immer wieder zu solchen Aussetzern führen", sagt Uwe Lenhart, Verkehrsrechtsanwalt in Frankfurt am Main.
Welche Möglichkeiten haben Polizisten? Bei einer Verkehrskontrolle ohne konkreten Verdacht können sie das Fahrzeug inspizieren, jedoch dürfen sie nicht ohne weiteres das Handschuhfach oder den Kofferraum durchsuchen.
Gelegentlich kann die Polizei auch die Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Vielen Autofahrern ist jedoch nicht bewusst, dass die Teilnahme an solchen Tests freiwillig ist und verweigert werden kann, wie Rechtsanwälte erklären. Selbst das Überprüfen der Pupillenreaktion durch Beleuchten der Augen mit einer Taschenlampe kann laut Experten abgelehnt werden. Es gibt jedoch einen Haken: Wenn die freiwillige Teilnahme verweigert wird, können die Polizisten unter Umständen eine Blutabnahme auf der Wache durchführen lassen.