Jede Kfz-Werkstatt in Deutschland muss mindestens einen Meister beschäftigen. Diese Regelung soll für Qualität bürgen. Für Sachverstand und Zuverlässigkeit. Unsere Werkstatt-Tests zeigen: Nicht immer werden die Betriebe diesem Anspruch gerecht. Und dann gibt's Ärger. Hier zeigen wir Ihnen, was dann zu tun ist. Grundsätzlich gilt: Werkstattaufträge über Kfz-Reparaturen sind Werkverträge. Heißt: Der Betrieb hat nach Annahme bestimmte Pflichten. Er muss eine sach- und fachgerechte Reparatur erbringen. Bastelversuche oder Teilleistungen sind also nicht zulässig.


Kunden sollten somit auf das pochen, was ihnen zusteht: eine vollständige und kompetente Reparatur. Dazu gehört auch ein Kostenvoranschlag. Schließlich sind ja meist größere Summen im Spiel. Wie die genaue Instandsetzung aussieht, ist dagegen selten transparent. Denn eine Reparatur im Beisein des Kunden ist aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften meist nicht zulässig. Dass es anschließend häufig zum Disput über die Arbeiten kommt, hat verschiedene Gründe.

Werkstattmitarbeiter tauschen Komponenten so lange, bis der Fehler gefunden ist

Einer ist die wachsende technische Komplexität moderner Fahrzeuge. "Es gelingt auch größeren Fachwerkstätten häufig nicht mehr, Technikdefekte einwandfrei zu ermitteln und zu reparieren", sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz aus Kreuztal (NRW). Der Jurist beobachtet zunehmend ein "Trial-and-Error-Prinzip", bei dem Werkstattmitarbeiter Komponenten so lange tauschen, bis der Fehler gefunden ist. Kotz: "Das führt häufig zum Austausch von Teilen, die nicht fehlerhaft oder beschädigt waren. Die Lohnkosten dafür trägt der Auftraggeber." Auch Beschädigungen beim Werkstattaufenthalt können zum Ärgernis werden. Üblicherweise sind sie aber durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.

Werkstätten haben ein Pfandrecht

Wenn Kunden mit Leistung oder Rechnung nicht einverstanden sind, sollten Sie schriftlich dokumentiert eine Zahlung unter Vorbehalt veranlassen. Achtung: Eine Nichtzahlung ist keine Lösung. Werkstätten haben ein Pfandrecht und müssen vor Bezahlung das Auto nicht herausgeben. Auch wenn es strittig ist, ob die Reparatur fachgerecht war. Werkstattkunden haben generell ein Recht auf Nachbesserung, wenn es hakt. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht unbegrenzt und verjährt spätestens nach 24 Monaten. Dies gilt auch, wenn eine fehlerhafte Reparatur innerhalb der Frist nicht bemerkt wird.

Werkstatt ausdrücklich zur Nachbesserung auffordern

Tipp: Wer einen Mangel entdeckt, sollte die Werkstatt ausdrücklich zur Nachbesserung auffordern und eine angemessene Frist von rund zwei bis vier Wochen setzen. Und im Kleingedruckten verkürzen viele Werkstätten die Gewährleistung auf die sogenannte Mindestverjährungsfrist. Dann ist der Kunde nur ein Jahr auf der sicheren Seite. Eine weitere Besonderheit ist die verlängerte Verjährungsfrist. Sie gilt drei Jahre. Klingt lang und gut, doch greift sie nur, wenn Reparaturmängel bewusst von der Werkstatt verschwiegen wurden.

Schieds­stellen unterstützen im Streitfall

Zur Lösung von Konflikten hat sich in Deutschland ab 1970 das Schieds­stellenwesen etabliert: Zur außerge­richtlichen Klärung bei Streitigkeiten zwischen Autobesitzern und Kfz­-Werk­stätten bieten bundesweit rund 100 dieser Vermittler kostenlose Schieds­verfahren an. Verbraucher können ihre Rechte bei Serviceleistungen unbürokratisch prüfen lassen und berechtigte Ansprüche auf diesem Wege meistens durchsetzen. So wird das Risiko von Gerichts­ und Anwalts­kosten bei einer Klage vermieden, die natürlich außerdem möglich bleibt.

Fazit

von

AUTO BILD
Wer eine gute Werkstatt sucht, kann sich an Werkstatt-Tests und Rezensionen im Internet orientieren. Kommt es dennoch zu Problemen, können Kfz-Schiedsstellen und spezialisierte Anwälte weiterhelfen.