Werkstattstreit
Schiedsstellen: die Streitschlichter

Ist die Rechnung zu hoch? Wurde das Fahrzeug schlampig repariert? Wenn es Streit mit der Werkstatt gibt, muss man nicht gleich vor Gericht ziehen – Schiedsstellen versuchen, in Streitfällen zu schlichten.
Bevor die Rechnung kam, war sie die Werkstatt des Vertrauens – nach der Reparatur herrschte nur noch Misstrauen. Reparatur verpfuscht, Fehler übersehen, Rechnung weit über die Abmachung überzogen – keine Einzelfälle, wie Leserbriefe an den Kummerkasten von AUTO BILD zeigen. Am besten sollte Ärger mit der Werkstatt natürlich im Vorfeld vermieden werden: • Bei der Autoübergabe Zeit lassen und Fehler genau beschreiben, am besten bei einem Vorabcheck auf der Hebebühne. • Reparatur nur mit Fest- oder Höchstpreis vereinbaren und weitere Arbeiten nur nach Rückruf ausführen lassen. • Bei Abnahme Arbeiten erklären lassen, Beschädigungen und Mängel sofort beanstanden.
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Kommt es dennoch zum Streit über mangelhafte Leistungen oder die Rechnung, muss nicht gleich ein Anwalt ran. Denn im Streitfall kann der Autofahrer auch die für ihn zuständige Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes (siehe Tabelle) einschalten. Der Spruch der Schiedsstelle ist für die Werkstatt verbindlich, sofern diese Mitglied der Kfz-Innung ist. Passt dem Kunden die Entscheidung nicht, kann er immer noch vor Gericht ziehen. Mehr Infos und die nächstgelegene Schiedsstelle gibt es unter www.kfzschiedsstellen.de oder auf den Webseiten der Kfz-Verbände der Bundesländer.
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