Wichtiges Urteil zu Defekten bei Gebrauchtwagen
Wichtiges Urteil zu Defekten bei Gebrauchtwagen

–
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Autokäufern den Rücken gestärkt. In einem aktuellen Urteil geht es um Gebrauchtwagen.
Bild: dpa
(dpa/AUTO BILD/KI) Im aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wurde klargestellt, dass Verkäufer von Gebrauchtwagen die zugesagte Beschaffenheit bestimmter Autoteile gewährleisten müssen, auch wenn diese Teile ihre Lebenserwartung überschritten haben sollten. Dies gilt selbst dann, wenn im Kaufvertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart wurde. Die Entscheidung des BGH sorgt für Klarheit bei der Frage, ob die Beschaffenheitszusicherung oder der Haftungsausschluss Vorrang hat.
Im konkreten Fall verkaufte ein Privatanbieter einen etwa 40 Jahre alten Gebrauchtwagen mit der Zusicherung, dass die Klimaanlage "einwandfrei funktioniert". Trotz des vereinbarten Ausschlusses jeglicher Sachmängelhaftung stellte sich nach dem Verkauf heraus, dass die Klimaanlage defekt war. Der Käufer forderte daraufhin die Übernahme der Reparaturkosten.
Die vorherigen Instanzen hatten die Klage des Käufers abgewiesen, wobei das Landgericht Limburg insbesondere das hohe Alter der Klimaanlage als Begründung heranzog. Der BGH sah dies anders und hob das Urteil auf. Die Richter am BGH entschieden, dass die im Vertrag zugesagte Beschaffenheit und der Haftungsausschluss separat voneinander zu betrachten sind. Somit kann sich der Verkäufer nicht auf den generellen Haftungsausschluss berufen, wenn ein bestimmter Zustand eines Autoteils zugesichert wurde.
Das Verfahren wird nun vom Landgericht Limburg neu aufgerollt, um eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Vorgaben des BGH zu treffen.
Service-Links