Winterdienst
Wer zahlt Streuschäden?

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Wenn Splitt fliegt, kann es Kratzer hageln. Problem dabei: die Beweisführung. Denn der Verursacher zahlt.
Jeden kann es treffen, ob er nun dem Streuwagen hinterher zuckelt oder seinen Wagen während der Nacht unter der Laterne vor der Haustür geparkt hat: Schießt der Winterdienst aus seinem Wurfgerät Splitt gegen den Lack, ist schnell eine teure Teillackierung fällig. Zwar haftet der Halter des Streuwagens dafür – meist die Kommune oder beauftragte Unternehmen –, doch deren Schuld muss erst mal nachgewiesen werden.
Klar, direkter Beschuss ist verboten. Die Geräte müssen so eingestellt werden, dass es dazu nicht kommen kann. Ist das nicht möglich, darf eine Maschine nicht eingesetzt werden. So entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 346/87). Zitat: "Es ist gewiss vermeidbar, dass Streugut unmittelbar gegen parkende Autos ausgeworfen wird. Notfalls muss an Engstellen von Hand gestreut werden." Stellt der Laternenparker Schäden fest, sollte er besser nicht losfahren, sondern Beweise sichern: Fotos vom Ort des Schadens machen, mögliche Zeugen suchen (Passanten, Geschäftsinhaber).
Sind mehrere Autos betroffen, wird die Sache noch klarer. Also Kontakt zu den andern Haltern suchen. Anders sieht es dagegen aus, wenn bereits ausgebrachter Splitt vom Verkehr hochgeschleudert wird und ein Auto beschädigt. Denn dafür haftet niemand, gleich ob der beschädigte Wagen parkte oder rollte. Also gilt: Möglichst nicht an Hauptverkehrsstraßen parken und im Verkehr großen Abstand von Streuwagen und den unmittelbar folgenden Fahrzeugen halten – der Lack wird es danken.
Klar, direkter Beschuss ist verboten. Die Geräte müssen so eingestellt werden, dass es dazu nicht kommen kann. Ist das nicht möglich, darf eine Maschine nicht eingesetzt werden. So entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 346/87). Zitat: "Es ist gewiss vermeidbar, dass Streugut unmittelbar gegen parkende Autos ausgeworfen wird. Notfalls muss an Engstellen von Hand gestreut werden." Stellt der Laternenparker Schäden fest, sollte er besser nicht losfahren, sondern Beweise sichern: Fotos vom Ort des Schadens machen, mögliche Zeugen suchen (Passanten, Geschäftsinhaber).
Sind mehrere Autos betroffen, wird die Sache noch klarer. Also Kontakt zu den andern Haltern suchen. Anders sieht es dagegen aus, wenn bereits ausgebrachter Splitt vom Verkehr hochgeschleudert wird und ein Auto beschädigt. Denn dafür haftet niemand, gleich ob der beschädigte Wagen parkte oder rollte. Also gilt: Möglichst nicht an Hauptverkehrsstraßen parken und im Verkehr großen Abstand von Streuwagen und den unmittelbar folgenden Fahrzeugen halten – der Lack wird es danken.
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