Car for disabled people Elbee was presented at the Mediacal Fair on October 18, 2011 in Brno. Elbee was introduced by company ZLKL from Lostice in Sumperk region of the Czech Republic. Disabled people can drive on their wheelchair directly into the car, which makes this car truly unique.
Bis zu 80 km/h schafft der Elbee. Airbags gibt es nicht.
Bild: DPA
(dpa/mas) Ein neues Stadtauto könnte Rollstuhlfahrer mobiler machen. Die tschechische Firma ZLKL zeigt auf der Pflegemesse Rehacare derzeit ein ganz spezielles Fahrzeug: Der 2,50 Meter lange "Elbee" hat ein Sportlenkrad, Digitalanzeigen und im Kofferraum noch Platz für einen Sechserpack Mineralwasser. Der Clou: Der Vordersitz fehlt. Rollstuhlfahrer müssen sich also nicht umständlich in den Wagen setzen (lassen), sondern rollen ohne Hilfe über eine Rampe hinein – ähnlich wie bei einer alten Isetta klappt die Vorderseite des Fahrzeugs hoch. Und weil das Autochen als Quad eingestuft wurde, dürfen sogar schon 17-Jährige damit fahren.
Elektroauto für Rollstuhlfahrer: Konzeptfahrzeug Equal
Bei der Pflegemesse Rehacare in Düsseldorf (bis 27. September) ist "Elbee" eine von zig Tausend Neuheiten der 900 Aussteller, die ihre Produkte zeigen. "Airbags hat der Wagen nicht", muss der Sohn des tschechischen Herstellers ZLKL, Ladislav Brazdil, einräumen. Rund 100 Stundenkilometer schafft das kugelförmige Fahrzeug. "Zumindest bergab", sagt Brazdil. Auf seiner Internetseite gibt ZLKL die Höchstgeschwindigkeit mit 80 km/h an.
Technische Daten ZLKL Elbee Motor: Benziner, 300 ccm • Leistung: 17 PS • Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h • Verbrauch: 4,5 Liter • L/B/H: 2479/1330/1725 mm • Innenbreite: 770 mm • Preis: knapp 20.000 Euro.

An dieser Stelle finden Sie eingebettete Inhalte von YOUTUBE.

Um diese Inhalte darstellen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist Ihre jederzeit widerrufliche Einwilligung (über den Schalter oder über „Widerruf Tracking und Cookies“ am Seitenende) zur Verarbeitung personenbezogener Daten nötig. Dabei können Daten in Drittländer wie die USA übermittelt werden (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Mit dem Aktivieren des Inhalts stimmen Sie zu. Weitere Infos finden Sie hier.