Wer einen Zweitwagen versichern will, sollte vorher die Tarife der Kfz-Versicherer vergleichen. Gerade bei der Zweitwagenversicherung gibt es große Unterschiede, denn nicht alle Versicherer gewähren bei die gleichen Rabatte.

Günstige Schadenfreiheitsklasse für den zweiten

Die meisten Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss einer Zweitwagenversicherung auf ein und denselben Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung bei den SF-Klassen. Da viele Autofahrer mit ihrem Erstwagen schon über mehrere Jahre unfallfrei fahren, stufen viele Versicherer den zweiten Wagen nicht mit SF-Klasse 0 ein, sondern gewähren einen besseren Schadenfreiheitsrabatt. Das machen sich auch viele Kinder zunutze, die ihr erstes eigenes Auto auf den Namen der Eltern versichern – das ist völlig legal und spart oft viel Geld. Achtung: Damit der Nachwuchs einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbaut, sollte der Wagen nach einigen unfallfreien Jahren auf ihn überschrieben werden. Mit einem Nachweis, dass man bislang unfallfrei unterwegs war, kann man dann schon in eine bessere SF-Klasse einsteigen und weiter Rabattjahre aufbauen.
Am häufigsten stufen Versicherer einen Zweitwagen statt in die SF-Klasse 0 in die Klasse 1/2 ein. Einige gehen noch weiter, stufen von Anfang an in die SF-Klassen 2 bis 3 ein. Ist der Erstwagen in einer besonders hohen SF-Klasse, geben manche Gesellschaften auch dem zweiten noch mehr Rabatt, manchmal wird der Zweitwagen sogar zu denselben Konditionen wie der Erstwagen versichert.
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Welche Bedingungen gibt es für Zweitwagen?

Eine gesetzliche Regelung für die Sondereinstufung von Zweitwagen gibt es nicht. Viele Gesellschaften knüpfen die Zweitwagenversicherung allerdings an Bedingungen, diese Punkte sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich – und teilweise verhandelbar. Hier einige Beispiele:

• Die Zulassung des Zweitwagens muss oft auf den gleichen Halter wie beim Erstfahrzeug erfolgen.
• Die Fahrzeugnutzer müssen häufig ein Mindestalter haben (meist 25 Jahre).
• Die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein.
• Es müssen weitere Verträge beim selben Versicherer bestehen.
• Die Kilometerleistung pro Jahr ist eingeschränkt.

Wie wirkt sich ein Unfall mit dem Zweitwagen aus?

Bei einer Zweitwagenversicherung geht es darum, gleich zu Beginn in eine günstigere SF-Klasse einzusteigen. Ist der Vertrag abgeschlossen, steigt der Schadenfreiheitsrabatt auch bei der Zweitwagenversicherung mit der Zeit an. Wird mit dem Zweitwagen ein Unfall verursacht, bleibt die Versicherung des Erstwagens aber in der Regel davon unberührt. Nur wenige Gesellschaften koppeln die beiden Rabatte aneinander.

Gibt es Alternativen zur Zweitwagenversicherung?

Sie möchten ein zweites Auto zulassen, wollen aber nicht unbedingt zur gleichen Versicherung? SF-Rabatte sind oft frei verhandelbar, wenn sich die andere Versicherungsgesellschaft freut, dass Sie zu ihr kommen, gewährt sie Ihnen auf Anfrage vielleicht einen besseren Rabatt. Hier hilft nur, genau nachzufragen und gut zu verhandeln. Häufig gewähren Versicherungen außerdem günstige Rabatte für Ehe- oder Lebenspartner. Ohne dass es sich dabei explizit um eine Zweitwagen-Versicherung handelt, können oft beide Fahrzeuge in der gleichen SF-Klasse versichert werden.