ADAC-Crashtest mit Babyschale
Tödlicher Airbag

–
Der ADAC hat ein Auto mit Baby-Dummy auf dem Beifahrersitz an die Wand gecrasht – einmal mit Airbag, einmal ohne. Das Ergebnis zeigt, was der Airbag anrichten kann, wenn er falsch eingesetzt wird.
Bild: Reiner Pohl
Aktuelle Crashversuche des ADAC haben bestätigt, dass Kinder auch auf dem Beifahrersitz sicher mitfahren. Allerdings nur dann, wenn zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sind: Liegt ein Kleinkind in einer Babyschale mit dem Kopf in Fahrtrichtung, darf auf keinen Fall der Beifahrer-Airbag aktiviert sein. In Sitzsystemen, bei denen ein größeres Kind nach vorne blickt, darf der Abstand zum Wirkungsbereich des Airbags nicht zu klein sein. Bei den Versuchen mit Babyschale ergab der Crashtest, dass ein Kleinkind bei deaktiviertem Airbag selbst einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu unverletzt übersteht. Bleibt der Airbag aktiv, so wird das Kind beim Unfall vermutlich schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen, die ausschließlich von der Wucht des Airbags herrühren. So kann bereits ein Bagatellunfall bei niedriger Geschwindigkeit zu schwersten oder gar tödlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Verwendung solcher Systeme mit aktiviertem Airbag verboten.
Kind nie zu nah am Airbag sichern

Bild: Reiner Pohl
Service-Links