An sich ist es mehr als einfach: Wer getrunken hat, der gehört nicht mehr ans Steuer eines Autos. Alkohol beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktion des Fahrers. Schon bei 0,3 Promille lässt sich die Entfernung entgegenkommender Fahrzeuge schwer abschätzen und das Überholen ist entsprechend riskanter. Trotzdem schätzen viele Fahrer den Einfluss von Alkohol falsch ein.
Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2022 von über zwei Millionen aufgenommenen Unfällen 15.649 Unfälle auf den Einfluss berauschender Mittel zurückzuführen. Mit einem Alkoholtester lässt sich der eigene Promillewert besser einschätzen, doch mit welchem Alkoholgehalt im Blut darf man überhaupt noch im Straßenverkehr unterwegs sein? Ab wann drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Das sind die wichtigsten Promillegrenzen

0,0 Promille

Gilt für alle Fahrer bis zum 21. Geburtstag und für Fahranfänger in der Probezeit
Strafen bei Zuwiderhandlung
  • Bußgeld: 250 Euro (ab 0,5 Promille höher, siehe unten)
  • Zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister
  • Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre und (für Fahrer in der Probezeit)
  • verpflichtendes Aufbauseminar

0,3 Promille

  • Ohne Folgen, sofern keine Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden
  • Bei auffälliger Fahrweise wird dagegen von "relativer Fahruntüchtigkeit" ausgegangen
  • Kann vor Gericht als Straftat angesehen werden
  • Geld- oder Freiheitsstrafe möglich
  • Außerdem: Führerscheinentzug möglich (mind. sechs Monate)

0,5 Promille

Ein Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille wird als Ordnungswidrigkeit angesehen, sofern keine auffällige Fahrweise vorliegt.
Strafen beim Erstverstoß
  • Vier Punkte in Flensburg
  • 500 Euro Bußgeld
  • Ein Monat Fahrverbot
Strafen beim Zweitverstoß
  • Vier Punkte in Flensburg
  • 1000 Euro Bußgeld
  • Drei Monate Fahrverbot
  • MPU-Anordnung möglich
Weiterer Verstoß
  • Vier Punkte in Flensburg
  • 1500 Euro Bußgeld
  • Drei Monate Fahrverbot
  • MPU-Anordnung möglich
Bei gleichzeitig auffälliger Fahrweise oder Verkehrsunfall
  • Gilt als Straftat
  • Geld- oder Freiheitsstrafe möglich
  • Außerdem: Führerscheinentzug mind. sechs Monate

1,1 Promille

  • Fahrer mit 1,1 Promille gelten als "absolut fahruntüchtig"
  • Gilt auch bei nicht auffälliger Fahrweise als Straftat
  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Führerscheinentzug für sechs Monate bis fünf Jahre
  • Sieben Punkte in Flensburg

1,6 Promille

  • Zusätzlich Anordnung einer MPU

Promillegrenze für andere Verkehrsteilnehmer

Motorradfahrer

Für Motorradfahrer gilt die gleiche Promillegrenze wie für Pkw-Fahrer. Für den Beifahrer (Sozius) gibt es keine direkte Promillegrenze. Jedoch muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch die Ladung oder die Besetzung gefährdet wird.

Bus- und Lkw-Fahrer

Die Promillegrenze für Bus- und Lkw-Fahrer liegt ebenfalls bei 0,5. Jedoch findet eine Lkw- oder Busfahrt in der Regel nicht zu privaten Zwecken statt, sondern auf beruflicher Basis. Deswegen gilt oftmals eine 0,0 Promillegrenze.

Radfahrer

Nach dem § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird derjenige bestraft, der infolge von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Dazu zählen auch Radfahrer. Die absolute Fahrtauglichkeit im Verkehr liegt bei 1,6 Promille. Wer unterhalb des Wertes alkoholisiert durch Fahrfehler auffällt, der macht sich ebenfalls strafbar.

Fußgänger

Wer als Fußgänger sturzbetrunken auf der Straße aufgegriffen wird, der riskiert seinen Führerschein. Schließlich können Sie auch den Straßenverkehr gefährden, in dem Sie unüberlegt auf der Straße anstatt auf dem Gehweg laufen oder beispielsweise ohne nach links und nach rechts zu schauen den Verkehrsweg überqueren. Und wenn die Führerscheinstelle vermutet, dass ein betrunkener Fußgänger Alkohol abhängig ist, kann sie eine MPU anordnen. Wer diese nicht besteht, verliert seinen Führerschein.

Segways und elektrisch betriebene Rollstühle

Segways werden als Kraftfahrzeuge eingestuft, ebenso wie elektrisch betriebene Rollstühle. Somit gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer: Bei mehr als 0,5 Promille im Blut begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 1,1 Promille beginnt die Fahruntüchtigkeit. Weniger Gedanken machen müssen sich hingegen Rollstuhlfahrer mit Handbetrieb. Laut Straßenverkehrsordnung zählen diese nämlich zu den sogenannten besonderen Fortbewegungsmitteln. Ebenso Inliner, Skateboards oder Roller. Hier gelten die Vorschriften, die auch für Fußgänger bestehen.

Wie hoch ist die Promillegrenze im Ausland?

In den meisten Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5. Mehr Informationen zu den Promillegrenzen und zu den unterschiedlichen Strafen in einzelnen Ländern finden Sie in der Tabelle unten.

Promillegrenzen im Ausland

Promillegrenzen im Ausland
Deutschland
0,5
ab 500 Euro
Belgien
0,5
ab 150 Euro
Dänemark
0,5
bis zu 1. Monatsverbot
Finnland
0,5
ab 15 Tagessätzen
Frankreich
0,5 (0,2 für Busfahrer)
ab 90 Euro bis zu 4500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren
Griechenland
0,5
ab 80 Euro
Großbritannien, Ausnahme: Schottland
0,8/0,5
6414 Euro
Italien
0,5
ab 530 Euro
Kroatien
0,5
ab 90 Euro
Niederlande
0,5
ab 325 Euro
Österreich
0,5
ab 300 Euro
Polen
0,2
ab 145 Euro
Portugal
0,5
ab 250 Euro
Schweden
0,2
ab 40 Tagessätzen
Schweiz
0,5
etwa 545 Euro
Spanien
0,5
ab 500 Euro
Tschechien
0
ab 100 Euro
Türkei
0,5
ab 230 Euro
Ungarn
0
bis 970 Euro
USA
0,8 (0,0 für Fahrer unter 21 Jahren; 0,4 für Berufskraftfahrer)
Geldstrafe variiert nach Bundesstaat, in der Regel Fahrverbot auch für Ersttäter
Australien
0,5 (0,2 für Bus- und Lkw-Fahrer)
150 bis 601 Euro, Fahrverbot möglich
Neuseeland
0,8 (Fahranfänger bis 20 Jahre 0,3)
2716 bis 12.070 Euro, Fahrverbot und Haftstrafe möglich
Kanada
0,8 (0,5 in einigen Provinzen;0,0 für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren)
685 Euro für Ersttäter/Fahrverbot und Haftstrafe möglich

Wie kann ich meinen Promillewert berechnen?

Die Preise dafür variieren stark, von knapp drei Euro bis hin zu Geräten, die um die 350 Euro kosten. Auch gibt es im Internet einige Promillerechner. Doch deren Ergebnisse sind mit Vorsicht zu genießen. Sie liefern nur ungefähre Ergebnisse. Einen solchen Rechner bietet zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an.
Alkohol hat starke Auswirkungen: Bereits ab 0,2 Promille lässt das Sehvermögen nach.
Bild: AUTO BILD / Klaus Kuhnigk
Eine genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration ist schwierig. Denn sie ist abhängig von der Menge, der Dauer und der zeitlichen Verteilung des Alkoholkonsums sowie die individuellen physiologischen Merkmale.
Die Blutalkoholkonzentration kann zum Beispiel von Krankheiten oder Medikamenten beeinflusst werden. Am besten ist es, wenn Sie gar nicht erst ins Auto steigen und sich hinter das Steuer setzen, wenn Sie Alkohol getrunken haben.
Welche Auswirkungen Alkohol auf den Körper hat, sehen Sie in dieser Tabelle:

Diese Auswirkungen hat Alkohol

Diese Auswirkungen hat Alkohol
ab 0,2
Nachlassen der Konzentration und des Sehvermögens
ab 0,3
Subjektiv bemerkbare Alkoholisierung; erste nachweisbare Beeinträchtigungen komplexer Tätigkeiten, z.B. Autofahren
ab 0,5
Experimentell nachweisbare Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit
0,5 bis 1,0
Enthemmung, Redseligkeit, zunehmende Störung der Sinnesfunktionen
1,0 bis 1,5
Deutliche Enthemmung, undeutliche Aussprache, Schwindelgefühl und Erbrechen möglich; generell Beeinträchtigungen der Motorik sowie Störungen der Sinnesorgane
1,5 bis 2,0
Gangunsicherheit bei Alkoholungewohnten, Distanzlosigkeit, Uneinsichtigkeit
ab 2,0
Tödliche Alkoholvergiftung, v.a. bei Alkoholungewohnten
2,5 bis 3,0
Allgemeiner Persönlichkeitsabbau, Bewusstseinstrübung und Erbrechen mit Aspirationsgefahr möglich
3,0 bis 3,5
Torkeln, Lallen, zunehmende Desorientiertheit und Verwirrtheit, häufige Erinnerungslücken
3,5 bis 5,0
Tödliche Alkoholvergiftung auch bei Alkoholtoleranten

Wie schnell baut sich Alkohol im Körper ab?

Fakt ist, je mehr Alkohol Sie im Blut haben, desto länger dauert es bis Sie wieder nüchtern sind.
Eine Faustregel: Nach einer Stunde ist der Alkoholspiegel im Blut um etwa 0,1 bis 0,2 Promille gesunken. Im Durchschnitt wird ein Alkoholgehalt von zwei Flaschen Bier (je 0,33 Liter) in ungefähr 3,5 Stunden abgebaut.
Im Durchschnitt sinkt der Blutalkoholgehalt um 0,15 Promille in einer Stunde bei den Männern und um 0,13 Promille bei den Frauen. Wie lange es dauert, bis der Alkohol wieder vollständig aus dem Körper heraus ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn wie viel Alkohol im Blut ist, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel vom Alter, dem Gewicht und der Größe der Person. Oder aber auch, wie viel der Betroffene vorher gegessen hat.

Zahlt die Versicherung, wenn ich betrunken einen Unfall baue?

Haben Sie Alkohol getrunken, sind ins Auto gestiegen und haben einen Unfall gebaut? Dann droht Ihnen Ärger mit der Versicherung. Grundsätzlich wird jeder Unfall durch Alkohol am Steuer einzeln geprüft. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Unfall hätte verhindert werden können?
Generell deckt die Haftpflicht die Ansprüche der Geschädigten sowohl für Sach-, als auch Personenschäden ab. Wer betrunken hinterm Steuer sitzt, der riskiert aber seinen Vollkasko-Schutz und kann von der Versicherung zum Regress herangezogen werden. Zurückverlangt werden können bis zu 5000 Euro.
Die Reparaturkosten für das eigene Fahrzeug muss der Fahrer selbst tragen. In den meisten Versicherungsverträgen gibt es eine "Trunkenheitsklausel". Der Versicherte wird darauf hingewiesen, dass die Kfz-Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist, wenn er betrunken Auto fährt.

Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Wenn Sie gegen das in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegte Verkehrsrecht verstoßen haben, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid.
In der Regel muss das Bußgeld nicht vor Ort gezahlt werden, sondern es wird eine Zahlungsaufforderung per Post herausgeschickt. Meistens innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Alkoholfahrt. Neben einer Beschreibung des Tatbestandes beinhaltet der Bescheid auch einen Anhörungsbogen für eine mögliche Stellungnahme zum Vergehen sowie einen Überweisungsträger.

Wie verhalte ich mich bei einer Alkoholkontrolle?

Wenn Sie von der Polizei aus dem Straßenverkehr gezogen werden, fahren Sie rechts ran und suchen die Papiere zusammen: Personalausweis, Fahrzeug- und Führerschein.
Alkohol Messgerät
Bild: dpa
Rene Schönhardt, Sprecher der Polizeipressestelle in Hamburg, beschreibt den weiteren Prozess so: "Wenn uns im Gespräch eine Alkoholfahne des Fahrers entgegenkommt, äußeren wir unseren Verdacht." Der Fahrer werde dann gefragt, ob er Alkohol getrunken habe oder nicht. Wenn er mit Ja antwortet, muss der Fahrer aussteigen, und die Polizisten holen ihr mobiles Alkoholtest-Gerät."
"Daraufhin muss der Betroffene das Mundstück auf das Gerät setzen und für 15 Sekunden hineinblasen, wie beim Aufblasen eines Luftballons", so der Pressesprecher. Wer hingegen einen Alkoholtest vor Ort verweigert, der müsse mit auf die Polizeiwache. Dort gibt es einen Arzt-Raum, in dem ein Mediziner aus der Rechtsmedizin dann den möglichen Verkehrssünder untersucht. Zudem wird eine Blutprobe entnommen. Je nach Ergebnis muss die Person dann seinen Autoschlüssel abgeben und darf diesen erst wieder abholen, wenn er nüchtern ist.
Muss ich bei einer Polizeikontrolle meinen Alkoholkonsum einräumen? Verkehrsrechtsexperte Uwe Lenhart sagt dazu: "Nein, niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten." Es empfehle sich sogar die entsprechende Frage zu verneinen. Werde diese nämlich bejaht, bestehe ein Anfangsverdacht die Promillegrenze überschritten zu haben. "Dann ist der Polizeibeamte verpflichtet, einen Alkoholtest durchzuführen", so der Jurist. Werde die Frage nach Alkoholkonsum hingegen verneint, liege es bei den Polizisten, ob sie dies glaubten oder nicht.