Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

— 21.05.2004

Gutachten weg – was nun?

ABE und Teilegutachten kommen schnell unter die Räder. Hier gibt es Hilfe.
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Hersteller oder KBA helfen oft weiter
Die ollen Stahlfelgen sind runter, endlich blitzen sportliche 17-Zoll-Alus in der Maisonne. Doch Vorsicht: Für den ungetrübten Spaß an den neuen Rädern sollte die ABE oder ein Teilegutachten (TGA) stets zur Hand sein – sonst kann’s teuer werden. Diese meist roten Zettel gehen über Winter oder beim Gebrauchtkauf schnell mal verloren.

Ersatz gibt es dann meist beim Hersteller: Ist sein Name in die Felge eingestanzt, einfach per Telefon eine neue Kopie ordern. Namhafte Firmen bieten ihre Gutachten als kostenlosen Download aus dem Internet an. Ist kein Hersteller erkennbar, führt der nächste Weg zum Kraftfahrt-Bundesamt: Findet sich auf der Felge die fünfstellige KBA-Nummer ("KBA-4xxxx"), nennt die Dame vom Amt den Hersteller. Sollte der nicht mehr aufzutreiben sein, schickt sie die ABE sogar gegen 23,34 Euro direkt.

Sind weder Hersteller noch KBA-Nummer erkennbar, bleibt wenigstens für gebraucht gekaufte Felgen der Anruf beim Vorbesitzer. Häufig schlummern die begehrten Papiere in dessen Akten vor sich hin, ihre Übergabe wird gern vergessen. Ist auch hier nichts zu holen, wird es problematisch: Zwar könnte jetzt immer noch ein Teilegutachten bestehen, hierfür gibt es jedoch keine typischen Kennnummern.
Ohne ABE droht ein Bußgeldverfahren
Ohne Hinweis auf die Herkunft einer Felge bleibt jede Nachfrage bei den ausstellenden Prüfinstituten wie TÜV oder DEKRA aussichtslos. Das gilt auch für Sammelangebote à la !1000 TGA plus 7000 ABE auf einer CD" bei Ebay und Co – denn das Gesuchte ist fast nie dabei. Lässt sich kein Prüfzeugnis auftreiben, bleibt leider nur eines: Um böse Folgen zu vermeiden, sollten die Räder sofort abmontiert werden. Zwar bliebe die Möglichkeit der Einzelabnahme, doch deren Materialtests kosten Abertausende Euro und zerstören mindestens eine Felge.

Wer ohne fährt, muss zahlen "Die Montage anderer Räder bedarf grundsätzlich einer ABE oder eines TGA. Und diese(s) ist stets mitzuführen, andernfalls drohen zehn Euro Bußgeld. Wurden die im Gutachten geforderten Auflagen (z. B. Bördeln, Tachoanpassung) nicht erfüllt, sind 40 Euro und ein Punkt fällig. Wer auf Rädern fährt, für die gar kein Gutachten besteht, verstößt gegen die Zulassungspflicht: Drei Punkte sowie 75 Euro – und wenn’s kracht, kann sogar der Versicherungsschutz dahin sein." AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke

Drähte zum Dokument • KBA: www.kba.de Tel. 04 61-316 17 91 (Frau Arzt) • ATS: www.ats-wheels.com Tel. 0 63 22-60 40 • Autec: www.autec-wheels.de Tel. 0 62 35-9 26 60 • AZEV: www.azev.de Tel. 0 62 52-9 93 60 • BBS: www.bbs.com Tel. 0 78 36-5 20 • Borbet: www.borbet.com Tel. 0 29 84-30 10 • RH: www.rh-alurad.de Tel. 0 27 22-55 30 • Rial: www.rial.de Tel. 0 62 37-40 22 50
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