Auto-Reimport / EU-Neuwagen
Neuwagen bis zu 30 Prozent billiger

Wer sich im europäischen Ausland umschaut, kann bei vielen Produkten Geld sparen, wenn er sie nicht in Deutschland kauft. Das gilt auch für Autos! AUTO BILD zeigt Ihnen, worauf Sie bei EU-Neuwagen und Reimporten achten müssen.
EU-Neuwagen, also Autos, die im EU-Ausland gekauft und dann nach Deutschland importiert werden, werden umgangssprachlich meistens als Reimport bezeichnet. Der Begriff ist allerdings nur zum Teil richtig: Nur Autos aus deutscher Produktion, die zuvor ins Ausland exportiert wurden, sind bei der "Rückholung" streng genommen ein Reimport. Bei Fahrzeugen aus anderen Ländern handelt es sich eigentlich nur um ein Import-Modell.

In guten Fällen lassen sich mit EU-Neuwagen 30 Prozent sparen.
Wer sich beim Händler nach einem Importwagen umschaut, sollte genau darauf achten, ob der Händler als Verkäufer oder als Vermittler auftritt. Nur wenn er als Verkäufer agiert, gilt deutsches Recht. Vermittelt er das Geschäft an einen ausländischen Händler, gilt das jeweilige nationale Recht des anderen Landes. In den meisten Fällen findet eine Vermittlung statt, der Kaufvertrag kommt dann also zwischen Ihnen und dem Händler im Ausland zustande. Das hat vor allem dann Bedeutung, wenn bei etwaigen Mängeln Ansprüche geltend gemacht werden sollen.
Beim Kaufvertrag sollte man darauf achten, dass alle wichtigen Details im Kauf- oder Vermittlungsvertrag festgehalten werden, also vor allem Ausstattung, Preis, Liefertermin, Überführungskosten – und dass der Wagen fabrikneu ist. Lassen Sie sich außerdem bescheinigen, dass Sie alle Schlüssel, die Original-Papiere und das Certificate of Confirmity (COC) ausgehändigt bekommen bzw. – sofern der Händler den Wagen schon zugelassen hat – die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
In der Regel klappen Reimporte problemlos, es gibt allerdings auch schwarze Schafe in der Branche. Die Alarmglocken sollten läuten, wenn vor dem Kauf um eine Anzahlung gebeten wird. Darüber hinaus sollte sich der Käufer den Händler genau anschauen: Was macht die Website für einen Eindruck? Gibt es einen richtigen Unternehmenssitz, oder wurde lediglich die Telefonnummer in einer Anzeige angegeben? Zudem sollte es einen vom Hersteller bestätigten Produktionstermin geben, sehr lange Vorlaufzeiten ohne konkreten Termin können ein Indiz für ein unseriöses Angebot sein.

Beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass alle zum Auto gehörigen Dokumente und Schlüssel übergeben werden.
Import in Eigenregie: Worauf achten?
• Preise und Ausstattungslisten ganz genau vergleichen: Zwar gibt es EU-weit einheitliche Normen, welche Ausstattung ein Auto auf jeden Fall haben muss. Doch die einzelnen Versionen können von Land zu Land deutlich voneinander abweichen – und nur weil der Name gleich ist, verbirgt sich dahinter nicht auch zwingend das gleiche Ausstattungsniveau.
• Im Kaufvertrag Preis, Ausstattung und Übergabe-Termin schriftlich festhalten: Falls Sie der Landessprache nicht mächtig sind, wird der Vertrag idealerweise auf Englisch geschlossen, andernfalls ziehen sie im besten Fall einen Dolmetscher zur Hilfe. Lassen Sie sich bei der Übergabe des Wagens auf jeden Fall die Original-Fahrzeugpapiere geben, und bestehen Sie auf die Aushändigung des sogenannten Certificate of Confirmity (COC). Dieses Dokument bescheinigt die EU-weite Typgenehmigung des Autos und erleichtert die Zulassung. Gibt es für das Fahrzeug kein COC, muss es vorab bei TÜV, DEKRA oder GTÜ überprüft werden.
• Überführung nach Deutschland planen: Für die Überführung auf eigener Achse brauchen Sie Ausfuhr-Kennzeichen des jeweiligen Landes. Die Kennzeichen sind nicht immer leicht zu bekommen, am besten informiert man sich vorab beim Händler über geeignete Stellen. Alternativ können Sie den EU-Neuwagen auf einem Anhänger transportieren. Rote Nummernschilder oder Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland dürfen im Ausland nicht benutzt werden.
• Umsatzsteuer bezahlen: Spätestens zehn Tage nach der Einfuhr muss die Originalrechnung beim Finanzamt vorgelegt und die deutsche Mehrwertsteuer bezahlt werden. Wichtig: Ohne die Bescheinigung von den Finanzbehörden kann der Wagen nicht zugelassen werden.
Die Zulassung eines Import-Fahrzeugs aus der EU unterscheidet sich nicht maßgeblich von dem Prozedere für einen Wagen vom Händler um die Ecke. Sie benötigen neben den üblichen Unterlagen (Ausweis, elektronische Versicherungsbestätigung, COC- bzw. TÜV-Bescheinigung, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer) außerdem den Kaufvertrag, möglicherweise eine Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und die Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke, die bei der Zulassungsstelle vor Ort ausgefüllt werden kann. Anstelle des Fahrzeugbriefs müssen die ausländischen Fahrzeugpapiere vorgelegt werden.
Grundsätzlich sind bei einem Auto aus einem EU-Land alle Vertragswerkstätten verpflichtet, die beim Kauf vereinbarten Garantieleistungen zu erbringen – egal wo das Auto gekauft wurde und wo es in die Werkstatt kommt. Wichtig ist, dass Sie im Besitz des Servicehefts und der vom Händler abgestempelten Garantiekarte sind! Wichtig: Die Laufzeit der Garantie beginnt nicht in jedem Land mit der Übergabe an den Kunden, vielerorts setzt die Frist schon mit der Übergabe des Herstellers an den lokalen Importeur ein. Darüber unbedingt vor dem Kauf informieren!
Von der freiwillig vom Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden ist außerdem die sogenannte gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Sie richtet sich gegen den Verkäufer und gilt deswegen auch nach dem nationalen Recht im Land des Verkäufers. Ist der Händler in Deutschland nur ein Vermittler, muss ein Anspruch bei dem ausländischen Händler geltend gemacht werden, von dem der Vermittler die Autos geholt hatte. Ist der deutsche Händler dagegen auch der Verkäufer, muss er für die gesetzliche Gewährleistung einstehen. Deswegen sollte auch bei Reimporten von Händlern unbedingt geprüft werden, ob es sich um einen Kauf- oder um einen Vermittlungsvertrag handelt. Ansonsten drohen im Schadensfall böse Überraschungen.
Schlechter sieht es in Sachen Kulanz aus. Deutsche Vertragshändler der gekauften Marke helfen nach Ablauf der Garantie eher ungern, denn sie haben beim Kauf eines EU-Fahrzeugs bei einer anderen Adresse auch nichts verdient. Chancen auf Kulanz hat, wer seinen Wagen regelmäßig bei einem Vertragshändler warten lässt und dadurch zum Stammkunden wird – dem hilft der Händler lieber.
Natürlich kann man sein Traumauto auch in einem Nicht-EU-Land kaufen. Dann muss der Wagen allerdings in der Regel mit zehn Prozent verzollt werden. Die Umsatzsteuer wird wie bei EU-Importen ebenfalls in Deutschland fällig. Außerdem sind für die Zulassung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls und in der Regel eine Vollabnahme beim TÜV nötig. Wichtig: Kommt das Auto nicht aus einem EU-Land, müssen auch Garantieansprüche im Herkunftsland geltend gemacht werden.
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