Ratgeber Autoversicherung

— 30.11.2009

Wer bezahlt bei Brandstiftung?

Ratgeber Brandstiftung
Feuer-Terror in unseren Städten: Zu den Schrecken kommen die materiellen Schäden der Opfer – manche bleiben darauf sitzen. Glück im Unglück hat, wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung besitzt.
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Von Roland Bunke Eine erschreckende Zahl: Fast 500 Autos zündeten Brandstifter 2009 in Deutschland an. Vor allem in Berlin und Hamburg brannte es. Jede Tat versetzt nicht nur betroffene Autohalter in Angst und Schrecken, sondern auch die ganze Nachbarschaft. Und wenn die Flammen des Terrors gelöscht sind, folgt die Frage: Wer bezahlt eigentlich den Schaden? Glück im Unglück hat, wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung besitzt. Denn die begleicht alle Brandschäden, auch solche durch Brandstiftung. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Autos, also den Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Bei den meisten anderen Schäden durch Vandalismus zahlt dagegen nur eine Vollkaskoversicherung. Angst, dass die Teilkasko bei Brandstiftung nicht eintritt, muss kein Betroffener haben. "Das gilt selbst dann, wenn bei Krawallen gleich mehrere Autos in Flammen aufgehen", erklärt Versicherungsexperte Alois Schnitzer von der HUK Coburg.
Ohne Kasko bleiben Opfer auf den Schäden sitzen
In Hamburg wurden 2009 bislang mehr als 150 Autos in Brand gesteckt – von den meisten Tätern fehlt jede Spur.
In Hamburg wurden 2009 bislang mehr als 150 Autos in Brand gesteckt – von den meisten Tätern fehlt jede Spur.
Dass die Autoversicherung nicht zahlen müsste, wäre erst beim Tatbestand der "inneren Unruhe" der Fall. "Doch als solche gelten selbst schwere Krawalle mit fliegenden Brandsätzen nicht", so Schnitzer. Zusätzliches Pech dagegen hat, wer keine Teilkasko für seinen Wagen besitzt. Denn dann muss er den gesamten Schaden aus eigener Tasche zahlen. Und wie sieht es mit Schadenersatz durch den Täter aus, sofern er dingfest gemacht werden kann? "Dann hat der Geschädigte dem Täter gegenüber einen Anspruch auf Schadenersatz", erklärt Rechtsanwalt Uwe Lenhart (Frankfurt), "doch oft wird beim Täter nichts zu holen sein." Und das Opfer bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen, sofern für die nicht eine Rechtsschutz eintritt.

Immerhin stehen auf Brandstiftung ("gemeingefährliche Straftat") Gefängnisstrafen von einem bis zu zehn Jahren. In Berlin ist gerade der erste Täter verurteilt worden. Ein polnischer Gelegenheitsarbeiter (34) wurde wegen zwei abgefackelter Autos zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zum Motiv sagte er: "Weiß nicht, war besoffen."
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Matthias,
30.08.2010 16:40Uhr
Vor etwa sieben Wochen ging mein neuer Alfa Brera in Flammen auf und ist 8 STD nach dem Parken komplett ausgebrannt.
Trotz Teil-und Vollkasko, schriftl. Zeugenaussagen, Polizei-und Feuerwehrbericht ...sitzt meine Versicherung die Schadenregulierung aus (Wert 33.000 EUR).
Die Brandursache wird nach meinem Empfinden"verdunkelt". In jedem Falle äussert sich die Versicherung nach 7 Wochen nicht .
Vielleicht hat es etwas damit zu tun, dass ich die Versicherung im gleichen Haus abgeschlossen habe?
Laut Zeugenaussagen fing der Wagen innen zu brennen an.
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Von Roland Bunke
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Brandstiftung ist ein besonders gemeines Verbrechen, weil ihre Folgen völlig unabsehbar sind. Gut, dass die Teilkasko zumindest den finanziellen Schaden der Opfer etwas lindert. Diese Police ist auch für ältere Autos und bei anderen Schäden sinnvoll. Und allgemein sollte gelten: Augen auf in der Nachbarschaft – und gut aufeinander aufpassen.
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