Report Winterreifen

— 19.10.2006

Chaos um die Winterreifenpflicht

Die Gesetzeslage ist schwammig, der Verbraucher verunsichert: Haben wir nun eine Winterreifenpflicht oder was? AUTO BILD klärt auf über eine hausgemachte Rutschpartie.
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Von Matthias Moetsch Das Wichtigste zuerst: In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht! Auch wenn die Gummibranche und bisweilen sogar Journalisten das behaupten. Was es aber seit Mai dieses Jahres gibt, ist eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut § 2 Absatz 3a müssen Kraftfahrzeuge ihre Ausrüstung "an die Wetterverhältnisse anpassen", wozu unter anderem eine "geeignete Bereifung" gehört.

Die Flocke macht den Unterschied: M+S allein sagt nichts aus.
Die Flocke macht den Unterschied: M+S allein sagt nichts aus.
Zuwiderhandlungen werden mit 20 Euro bestraft, bei Behinderung des Verkehrs mit 40. Und damit geht das Chaos los. Denn die schwammige Formulierung lässt Raum für Interpretationen. Juristen verstehen unter "geeignet" zum Beispiel, dass die Reifen bei Aquaplaning über eine ausreichende Profiltiefe verfügen. Aber auch, dass bei Eis und Schnee auf der Straße mit Winterreifen gefahren wird. Was aber, bitte schön, ist überhaupt ein Winterreifen? Diese Frage lässt der Gesetzgeber offen. Zwar existiert eine uralte EWG-Richtlinie für M+S-Reifen (M+S= "Matsch und Schnee"), doch in der heißt es lediglich, dass deren Profil "durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet ist, die voneinander durch größere Freiräume getrennt sind..." Über die Wintertauglichkeit sagt das gar nichts – zumal immer öfter Sommerreifen asiatischer Herkunft mit M+S-Kennzeichnung auftauchen.

Für Dr. Burkhard Wies, Chef der Pkw-Reifenentwicklung bei Continental, ist die M+S-Definition deshalb "ebenso überholt wie nutzlos". Denn moderne Winterreifen erreichen ihren Grip auf Schnee durch eine Kombination aus stark lamellierten Profil und kälteflexibler Laufflächenmischung. Schon mehr Aussagekraft hat nach Expertenmeinung das Schneeflockensymbol ("Snow Flake") der US-Reifenindustrie, das an einen Traktionstest gekoppelt ist. In der Praxis heißt das: Blockiert ein SUV mit grobstolligen chinesischen M+S-Sommerreifen bei Schneeglätte die Fahrbahn, kommt der Fahrer womöglich ohne Bußgeld davon – kann doch der Polizist vor Ort keine Winteruntauglichkeit feststellen.

Damit Klarheit herrscht, werden wohl die Gerichte Grundsatzurteile sprechen müssen. Die AUTO BILD-Empfehlung: Bei frostigen Temperaturen ist man mit einem modernen Ganzjahres- oder Winterreifen (Schneeflockensymbol, Lamellentechnik) und mindestens vier Millimeter Profiltiefe auf der sicheren Seite. Das gilt zumindest für das Gros der Autofahrer. Nun gibt es aber auch Menschen, die den Wagen stehen lassen, sobald es friert oder schneit. Die im schneearmen Norden der Republik wohnen, in einer Großstadt. Die bei Bedarf auf Bus oder U-Bahn umsteigen und nur bei schönem Wetter mal zum Supermarkt fahren. Müssen die auf Winterreifen umrüsten? Mitnichten! Doch genau das wird uns von der Gummibranche suggeriert.

AUTO BILD machte den Test und rief, getarnt als Kaufinteressent, bei Reifenherstellern an, um sich nach der Rechtslage zu erkundigen. Ergebnis: Mal gab es kompetente Infos, mal vage Vermutungen, mal haltloses Geschwätz. Bridgestone wollte dem Anrufer weismachen, allein die M+S-Kennzeichnung sei als Winterreifen-Kriterium ausschlaggebend ("Vergessen Sie die Schneeflocke"). Der Pirelli-Mann schürte grundlos Ängste: "Bei einem Unfall kriegen Sie Ärger mit der Versicherung, wenn Sie auf Sommerreifen unterwegs waren und die Temperatur unter sieben Grad lag." Continental und A.T.U. lieferten einigermaßen klare Informationen. Den Vogel jedoch schoss Michelin ab: Trotz wiederholter Nachfrage beharrte der Kundenbetreuer am Telefon darauf, dass im Winter ein Bußgeld fällig sei, wenn Autofahrer mit Sommerreifen erwischt würden – auch bei Sonnenschein und freier Straße. Ob Inkompetenz dahintersteckt oder böse Absicht?

China-Blender: Sommereifen Wanli S-1093 mit M+S-Kennung.
China-Blender: Sommereifen Wanli S-1093 mit M+S-Kennung.
Fest steht: In einer Michelin-Information heißt es "Wer ab diesem Winter mit Sommer-, aber auch abgefahrenen Winterreifen unterwegs ist, zahlt 20 Euro". Falsch! Gern jammert die Reifenbranche über die unklare Rechtslage. Dabei ist das Dilemma hausgemacht. Conti, Dunlop, Michelin und Pirelli setzten sich mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Rahmen der Initiative "PRO Winterreifen" für eine Novelle der StVO ein. Wolfgang Tiefensee (SPD), der ein Thema brauchte, um als neuer Bundesverkehrsminister in die Spur zu kommen, griff das Thema dankbar auf – und am Ende doch daneben. Denn das gut gemeinte Unterfangen, sture Winterreifenverweigerer von verschneiten Straßen zu holen, lässt in der Umsetzung viele Fragen offen. Eine Winterreifen-Definition fehlt ebenso wie eine rechtsverbindliche und verständliche Kennzeichnung. Den Offenbarungseid liefert das Bundesverkehrsministerium selbst: Dort rät man informationshungrigen Autofahrern, sich "in einschlägigen Veröffentlichungen kundig zu machen und in Reifentests nachzulesen", was ein Winterreifen ist. Noch nicht umgerüstet? Hier geht es zum Reifen-Channel autobild.de und zum Winterreifen-Finder von ReifenDirekt.de!
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