Winter- und Ganzjahresreifen: Ab sofort droht Strafe
Diese Reifen sind seit 1. Oktober nicht mehr wintertauglich
Bild: Toni Bader / AUTO BILD
Autofahrer, aufgepasst: Seit 1. Oktober 2024 sind Winterreifen und Ganzjahresreifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung tragen, bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zulässig. Nur Reifen, die das sogenannte Alpine-Symbol tragen, entsprechen der Gesetzgebung in Deutschland. Diese fordert, dass Autos bei Glätte, Schnee, Schneematsch und Reif mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein müssen. Bis 2018 galten schon Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung (steht für "Matsch und Schnee") als wintertauglich. Seit 2018 müssen Reifen auch das Alpine-Symbol tragen, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen zum Einsatz kommen sollen. Für Reifen, die noch vor 2018 produziert worden sind, galt allerdings noch eine Übergangsfrist. Doch die ist jetzt abgelaufen!
Achten Sie also darauf, dass Ihre Reifen das Alpine-Symbol (auch 3PMSF-Symbol genannt) tragen – ein Berg mit drei zackigen Gipfeln und einem Schneeflocken-Symbol davor. Tatsächlich dürften allerdings gar nicht mehr viele Ganzjahres- und Winterreifen im Verkehr sein, die nur die M+S-Kennung tragen. Denn auch schon vor 2018 ließen die meisten Hersteller ihre Reifen bereits mit beiden Symbolen ausstatten. Der Unterschied zwischen den beiden Kennzeichen: Während "M+S" lediglich eine Ausweisung des Herstellers ist, setzt das Auftragen des Alpine-Symbol für die Hersteller eine behördliche Genehmigung mit vorangegangener Prüfung des Reifentyps voraus.
Diese Geldbuße droht bei Fahren ohne zulässige Winterbereifung
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Winter- oder Ganzjahresreifen auf der Straße erwischt wird, kann empfindlichen Bußen und Flensburg-Punkte aufgebrummt bekommen:
- Einfacher Verstoß: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Unfall ohne Winterreifen: 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt
Es kann auch zu einer Halterhaftung kommen, sprich: Auch wer nicht selbst gefahren ist, dem kann als Fahrzeughalter ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Flensburg-Punkt auferlegt werden.
Entfällt ohne Winterreifen der Versicherungsschutz?
Autofahrer, die mit falschen Reifen bei Winterwetter unterwegs sind, handeln nach übereinstimmender Rechtslage grob fahrlässig. Das heißt: Versicherungen können den Versicherungsschutz zumindest teilweise verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen, wenn es zu einem Unfall gekommen ist.
Entscheidend bei der Regulierung des Schadens ist die Frage, ob ein Unfall durch die Missachtung der Winterreifen-Pflicht zustande kam bzw. ob es vergleichbare Folgen gehabt hätte, wenn der Unfallfahrer mit korrekter Bereifung unterwegs gewesen wäre. Das ist der Fall, wenn die Reifen den Bremsweg deutlich verlängert haben, sodass es zur Kollision kam.
Da Winterreifen mit M+S-Symbol bisher noch als Winterreifen akzeptiert wurden, dürfte es einer Versicherung schwer möglich sein, unmittelbar nach dem 1. Oktober die volle Regulierung zu verweigern. Doch nach einer gewissen Übergangsfrist dürfte auch hier grobe Fahrlässigkeit des Halters bzw. Fahrers anzunehmen sein. Ein schneller Wechsel ist also auch juristisch empfehlenswert.
Beim Reifenwechsel auch Profiltiefe beachten
Wenn Sie einen Blick auf die Reifen werfen, sollten Sie auch gleich die Verschleißgrenze prüfen: Dazu gehört die Profiltiefe, die zum Winter nicht unter vier Millimeter betragen sollte (gleichwohl der Gesetzgeber nur 1,6 Millimeter vorschreibt). Auch sprödes oder verhärtetes Gummi sowie Beschädigungen sind ein Grund, die Reifen auszutauschen.
Service-Links