Urteil: E-Ladesäulen als Parkplätze
Umstrittene Gesetzeslücke

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An Elektro-Ladesäulen können auch Autos mit Verbrennungsmotor parken – Sie dürfen nicht abgeschleppt werden. Das hat ein Verwaltungsgericht jetzt bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mehrere Fälle zugunsten von Pkw-Fahrern entschieden, deren Autos mit Verbrennungsmotor von Parkplätzen abgeschleppt wurden (u.a. AZ. 17K4293/12). Die betroffene Stadt Dortmund bleibt auf den Kosten sitzen oder hat sie den Klägern erstattet. In Hamburg ist die Situation ähnlich: Die Parkplätze sind zwar öffentlicher Raum, die Polizei fühlt sich aber nicht zuständig und verweist auf den Betreiber der Ladesäule. Dort – zum Beispiel bei Hamburg Energie – schleppt man nicht ab, weil die "eindeutige Rechtsgrundlage" fehle.
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Der darf das: Ein Benziner steht auf einem Ladeplatz für Elektro-Autos in Hamburg.
Bild: Ralf Timm
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