Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mehrere Fälle zugunsten von Pkw-Fahrern entschieden, deren Autos mit Verbrennungsmotor von Parkplätzen abgeschleppt wurden (u.a. AZ. 17K4293/12). Die betroffene Stadt Dortmund bleibt auf den Kosten sitzen oder hat sie den Klägern erstattet. In Hamburg ist die Situation ähnlich: Die Parkplätze sind zwar öffentlicher Raum, die Polizei fühlt sich aber nicht zuständig und verweist auf den Betreiber der Ladesäule. Dort – zum Beispiel bei Hamburg Energie – schleppt man nicht ab, weil die "eindeutige Rechtsgrundlage" fehle.
An Elektro-Ladesäulen darf jedes Auto parken
Der darf das: Ein Benziner steht auf einem Ladeplatz für Elektro-Autos in Hamburg.
Bild: Ralf Timm
In der Tat sind das Schild "Ladeplatz E-Mobil" oder ein auf den Asphalt gemaltes Halteverbotsschild keine der Straßenverkehrsordnung entsprechenden und damit rechtsverbindlichen Verkehrszeichen. "Ladesäulen sind prinzipiell nichts anderes als Stromtankstellen", sagt Toni Hofreiter (Grüne), Chef des Verkehrsausschusses im Bundestag. Weil eine kommerzielle Nutzung vorliege, unterstütze er kein privilegiertes Parkrecht: "Es ist nicht einzusehen, warum Elektroautofahrer Gehbehinderten gleichgestellt werden sollten." Der ADAC schlägt als Alternative Ladesäulen auf privaten Stellflächen vor.
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