Urteil: E-Ladesäulen als Parkplätze

— 08.03.2013

Umstrittene Gesetzeslücke

An Elektro-Ladesäulen können auch Autos mit Verbrennungsmotor parken – Sie dürfen nicht abgeschleppt werden. Das hat ein Verwaltungsgericht jetzt bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mehrere Fälle zugunsten von Pkw-Fahrern entschieden, deren Autos mit Verbrennungsmotor von Parkplätzen abgeschleppt wurden (u.a. AZ. 17K4293/12). Die betroffene Stadt Dortmund bleibt auf den Kosten sitzen oder hat sie den Klägern erstattet. In Hamburg ist die Situation ähnlich: Die Parkplätze sind zwar öffentlicher Raum, die Polizei fühlt sich aber nicht zuständig und verweist auf den Betreiber der Ladesäule. Dort – zum Beispiel bei Hamburg Energie – schleppt man nicht ab, weil die "eindeutige Rechtsgrundlage" fehle.

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Der darf das: Ein Benziner steht auf einem Ladeplatz für Elektro-Autos in Hamburg.

In der Tat sind das Schild "Ladeplatz E-Mobil" oder ein auf den Asphalt gemaltes Halteverbotsschild keine der Straßenverkehrsordnung entsprechenden und damit rechtsverbindlichen Verkehrszeichen. "Ladesäulen sind prinzipiell nichts anderes als Stromtankstellen", sagt Toni Hofreiter (Grüne), Chef des Verkehrsausschusses im Bundestag. Weil eine kommerzielle Nutzung vorliege, unterstütze er kein privilegiertes Parkrecht: "Es ist nicht einzusehen, warum Elektroautofahrer Gehbehinderten gleichgestellt werden sollten." Der ADAC schlägt als Alternative Ladesäulen auf privaten Stellflächen vor.
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Kommentare zum Artikel (5)

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Fürdenstrom
12.03.2013, 13:26Uhr

Komme ich mit meinem leer gefahrenen E-Auto an eine von Verbrennern zugeparkte Ladesäule, muß ich abschleppen lassen, entweder mein Auto oder den Verbrenner. Ich entscheide mich stets für den Verbrenner. Hier sind die öffentlichen Ladesäulen mit Halteverbotsbeschilderung versehen, mit dem Zusatzschild..."Außer E-Fahrzeuge während des Ladens".
Bisher habe ich die Abschleppkosten letztlich erfolgreich den Verbrennerfahrer zahlen lassen.
Ich freue mich auf die nächste Begegnung mit einem Verbrennerfahrer parkend in einer E-Tankstelle.

Gegendenstrom
12.03.2013, 08:49Uhr

So wie es für Benziner/Dieselfahrer selbstverständlich ist, an einer frei gewählten Tankstelle jederzeit tanken zu können, erwarte ich dies an den E-Tankstellen als E-Autofahrer ebenfalls.
Die E-Tanksäule ist weder für Verbrennerfahrer noch für E-Autofahrer previlegierter Parkplatz.
Ich erwarte das diese nur zum laden von elektrischer Energie benutzt wird. Für alle Anderen sollte sie verboten sein.

Fürdenstrom
12.03.2013, 08:29Uhr

Ich fahre nunmehr hier in Berlin seit einem Jahr und 14.000 km privat ein E-Auto.
Ich muss an öffentlichen Ladesäulen innerhalb Energie laden, weil mir keine private Lademöglichkeit zur Verfügung steht. Größtes Thema ist nicht das E-Auto. Das fährt ohne jede Panne , ohne je liegengeblieben zu sein, sehr zuverlässig.
Um es zu benutzen benötige ich öffentliche Lademöglichkeiten für die Zeit, da mein E-Auto beladen wird, hier eben mit Strom statt mit Benzin oder Diesel. Ich betrachte einen Ladesäulenstandort nicht als privelegierten Parkplatz, sondern als Tankstelle, genau für den Zeitraum den ich zum beladen mit Strom benötige. Ich erwarte das diese Säulen jederzeit uneingeschränkt von Nicht Strom Ladenden freigehalten werden. Ich betrachte eine Ladesäule als Tankstelle nicht als Parkplatz.

poensi
10.03.2013, 14:34Uhr

Im Umkehrschluß heißt dieses Urteil dann doch wohl hoffentlich auch, daß ich mein Auto an jeder Zapfsäule einer Tankstelle parken darf, egal wie lange, oder???

DesignPolizei
10.03.2013, 10:46Uhr

Das ist erst der Anfang. Vorm Netto entdeckte ich jetzt auch die Mutter-Kind Parkplätze. Der nächste Schritt ist bereits in Vorbereitung. Parkraum wird für alle geschaffen, die irgendwie benachteiligt sein könnten. Wer wird bald den längsten Weg zum Eingang haben? Mann, weiß, ohne Behinderung, ohne Migrationshintergrund, mit Diesel-Auto und heterosexuell.

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