Urteil zur Pendlerpauschale
So gibt es Geld zurück

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Millionen Pendler bekommen rückwirkend Geld vom Finanzamt. Aber nicht automatisch. Was Sie dafür tun müssen und mit wie viel Euro Sie rechnen können, erfahren Sie hier.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe erhalten Pendler die gekürzte Entferungspauschale für 2007 im nächsten Frühjahr vom Finanzamt erstattet. Die 30 Cent gibt es wieder ab dem ersten Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle und nicht mehr erst ab dem 21. Kilometer. Das Verkehrsmittel spielt dabei keine Rolle. Wichtig für die Rückzahlung: Wer in seiner Steuererklärung für 2007 weiterhin die tatsächliche Entfernung angegeben und dem Finanzamt die Kürzung überlassen hat, bekommt sein Geld automatisch zurück. Wer aber seinen Arbeitsweg selbst um die ersten 20 Kilometer gekürzt hat, muss sein Finanzamt jetzt über die tatsächliche Strecke informieren. Das geht per formlosem Schreiben. Ein Durchschnittsverdiener kann mit rund 285 Euro Erstattung rechnen.
Hier können Sie berechnen, wie viel Sie vom Fiskus zurückbekommen
Kommentar von AUTO BILD-Redakteur Roland Bunke Das BVerfG hat die Neuregelung der Pendlerpauschale zu gesetzeswidrigem Politik-Murks erklärt, die Pendler bekommen das ihnen zu Unrecht abgeknöpfte Geld erstattet. Also alles in Ordnung für die Steuerzahler? Ich fürchte, nein. Denn 2009 ist Bundestagswahl, und die Themen Auto, Umwelt und Finanzkrise ergeben eine verlockende Mischung.

Bild: Auto Bild
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